Oberverwaltungsgericht bestätigt Böller-Verkaufsverbot

Berlin Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.

Quelle: https://rp-online.de/politik/deutschland/oberverwaltungsgericht-bestaetigt-boeller-verkaufsverbot_aid-64922951

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Im NRW-Handel bleibt es bei 2G

OVG lehnt Eilantrag von Woolworth ab

Düsseldorf Das OVG Münster lehnt den Eilantrag von Woolworth gegen die 2G-Regel ab. Es sieht keine Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ungeimpfte müssen weiter draußen bleiben. Der Handelsverband reagierte enttäuscht und Read more

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