Oberverwaltungsgericht bestätigt Böller-Verkaufsverbot

Berlin Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.

Quelle: https://rp-online.de/politik/deutschland/oberverwaltungsgericht-bestaetigt-boeller-verkaufsverbot_aid-64922951


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Anträge zurückgewiesen - diese Entscheidung wurde nun vom OVG in nächster Instanz bestätigt.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts räumte ein, dass wegen der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Die daher nötige Folgenabwägung gehe aber zulasten der Antragsteller aus: Zwar greife das Verkaufsverbot in deren Grundrechte ein. Der verfolgte Zweck überwiege aber, nämlich eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor auf Zahlen aus Berlin vom vergangenen Jahreswechsel verwiesen: Allein im Berliner Unfallkrankenhaus Marzahn werden demnach üblicherweise 50 bis 75 Menschen zu Silvester eingeliefert, im vergangenen Jahr seien es lediglich 10 gewesen.

Angesichts der derzeit starken Belastung der Krankenhäuser sei ein schnelles Handeln erforderlich, so das Gericht. Darum sei es zulässig, dass es für das Verbot kein Gesetz gebe. Dies hatten die Kläger als nicht zulässig kritisiert. Die Berliner Gerichte sind wegen des Amtssitzes des Bundesinnenministeriums zuständig.
Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller am 17. Dezember gebilligt und damit eine Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt.