Knapp eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheitswesen und Pflege sind nach einer Schätzung des Schweriner Gesundheitsministeriums fünf bis zehn Prozent der betroffenen Beschäftigten im Nordosten noch nicht gegen das Coronavirus geimpft. Ihnen droht jedoch kein sofortiges Beschäftigungsverbot, wie Ministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch klarstellte.
Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, erklärte sie. Das Land habe eine digitale Meldeplattform eingerichtet, über die der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren soll, wenn der Nachweis fehlt, unvollständig oder ungültig ist.