NRW beendet die Maskenpflicht an Schulen – aber es ist nicht das einzige Bundesland

Die Inzidenzen unter Schülern ist hoch, die Impfquote niedrig. Trotzdem lockern einige Bundesländer die Maskenpflicht im Unterricht. Experten kritisieren diesen Schritt. Die Regeln der einzelnen Bundesländer im Überblick.

„Japan zeigt mit konsequenter Maskenpflicht, dass die vierte Welle auch ohne Lockdown bekämpft werden kann“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der „Rheinischen Post“ mit Blick auf die Entscheidung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesland hatte zuletzt angekündigt, die Maskenpflicht im Klassenraum aufheben zu wollen. In Kraft tritt die neue Regelung ab dem 2. November, wie das NRW-Schulministerium mitteilte.

Quelle: https://www.stern.de/politik/deutschland/maskenpflicht-an-schulen–ein-ueberblick-nach-bundeslaendern-30872524.html

Demnach müssen Schülerinnen und Schüler nur noch einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie ihren festen Sitzplatz verlassen und sich innerhalb der Gebäude bewegen. Für den Außenbereich war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft worden. Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Die üblichen Corona-Tests an den Schulen sollen nach den bisherigen Planungen fortgesetzt werden: also drei Corona-Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen. NRW ist aber nicht das einzige Land, das die Maskenpflicht an Schulen lockert. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer im Überblick:

Schleswig-Holstein: Nach den Herbstferien hatten die Mädchen und Jungen in den Schulgebäuden zunächst weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Begründet hatte das Bildungsministerium die Maßnahme mit dem erhöhten Infektionsrisiko durch Reiserückkehrer nach den zweiwöchigen Ferien. Ab November entfällt diese aber. Für nicht geimpfte und nicht genesene Kinder und Jugendliche bleibe die Testpflicht bestehen, kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Dienstag in Kiel an. "Wir bitten herzlich darum, dass alle verantwortungsbewusst mit dem Schritt umgehen." Sollte es in einer Lerngruppe zu einer Infektion kommen, gelten dort für fünf Tage eine tägliche Testpflicht sowie eine Maskenpflicht.
Hamburg: Auch nach den Herbstferien gilt an den Hamburger Schulen die Maskenpflicht, "um das bekannte Risiko durch die vielen Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland zu verringern". Auch die Trennung der Schüler nach Jahrgangsstufen in sogenannte Kohorten bleibt im Unterricht weiter bestehen. Galt sie zunächst für Grund- und Sonderschulen, wird diese Regelung ab November auch an weiterführenden Schulen umgesetzt.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht an Schulen, wenn die Corona-Ampel im ganzen Land gelb leuchtet bzw. Stufe 2 erreicht ist. Sind die Unterrichtsgruppen klar definiert, halten sich die Schüler im Freien auf und wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, können die Beteiligten auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichten. In welcher Farbe die Corona-Ampel leuchtet, ist von der Hospitalisierungsquote abhängig. Aktuell hat die Landesregierung Stufe 2 ausgerufen. Die Maskenpflicht im Freien entfällt damit – in Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände müssen Personen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Niedersachsen: Innerhalb der Gebäude ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Jahrgangsstufen verpflichtend. In den Klassenstufen 1 und 2 können die Schüler die Masken im Klassenraum am Sitzplatz ablegen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, ist von der Pflicht befreit. Allerdings verlangen die Schulen hierfür einen Nachweis.
In Bremenentfällt die Maskenpflicht seit Schuljahresbeginn Anfang September. Verpflichtet werden die Schüler nur dann, wenn an weiterführenden Schulen ein Corona-Fall festgestellt wird. An den Grundschulen gilt das nicht.
Rheinland-Pfalz: In den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien werden sie Schüler zweimal wöchentlich getestet – danach nur noch einmal pro Woche. Die Regelungen an den Schulen richten sich nach den Warnstufen in den einzelnen Landkreisen. Befindet sich ein Kreis in Warnstufe 1 (Inzidenz von maximal 100, Hospitalisierungsinzidenz von maximal 5, Intensivbettenbelegung von maximal sechs Prozent) entfällt die Maskenpflicht am Platz und im Freien. Steigt die Inzidenz wird auch die Maskenpflicht entsprechend ausgeweitet. Aktuell gilt Warnstufe 1, Minister Clemens Hoch (SPD) rechnet aber mit einem Anstieg bis November.
Das Saarland hat die Maskenpflicht an Schulen am 1. Oktober aufgehoben. Zudem werden die Schüler nicht mehr in Kohorten eingeteilt. Allerdings bleibt die Testpflicht weiterhin bestehen
Auch Baden-Württemberg hat die Maskenpflicht an den Schulen gelockert. Seit dem 18. Oktober müssen Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz keine Maske mehr tragen – allerdings nur, wenn sich das Land in der Basis- oder Warnstufe befindet. "Sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz."
Bayern hat die Maskenpflicht im Unterricht am 4. Oktober aufgehoben. Das gilt auch, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch im Außenbereich, beispielsweise auf dem Pausenhof, muss keine Maske getragen werden. In den Gebäuden selbst müssen Schüler ab Klasse 5 eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Für Grundschüler reicht eine "Alltagsmaske" aus Stoff. Das könnte sich nach den Herbstferien ab dem 8. November allerdings wieder ändern. In einer Sondersitzung soll geklärt werden, ob die Maskenpflicht wieder eingeführt wird.
Thüringen: "Das Kabinett hat aufgrund der aktuellen Corona-Infektionsgeschehens in Thüringen beschlossen, dass nach den Herbstferien eine weitere inzidenzunabhängige Sicherheitsphase an Thüringer Schulen gilt", heißt es auf der Seite des Bildungsministeriums. Vom 8. bis 24. November müssen sich die Schüler zweimal pro Woche testen lassen. Die Maskenpflicht gilt für Schüler ab Klasse 5 und das Personal in den Gebäuden und im Unterricht. Grundschüler müssen nur außerhalb der Klassenräume einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in Thüringen richten sich die Schutzmaßnahmen nach der aktuellen Warnstufe und können bei steigender Inzidenz entsprechend verschärft werden.
In Hessen gilt die Maskenpflicht laut Kultusministerium in Schulgebäuden. Ausnahmen sind der Sitzplatz, Sportunterricht und der Pausenhof. Von der Regelung ausgenommen sind die ersten beiden Schulwochen nach den Herbstferien sowie nach einem bestätigten Corona-Fall in einer Schulklasse. Dann wird die Maskenpflicht ausgeweitet.
Für Schüler in Sachsen gelten in den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien neue Regeln. Zwischen dem 1. und 14. November muss jeder dreimal pro Woche getestet werden. In der ersten Schulwoche gilt an den weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Verschärft sich die Corona-Lage in dem Bundesland, kann diese Regelung verlängert werden. Grundsätzlich müssen alle in den Schulgebäuden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Regelung gilt auch über die ersten zwei Schulwochen hinaus.
Sachsen-Anhalt: Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist der Unterricht. Auch im Freien kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, allerdings müssen Schüler dort den Mindestabstand einhalten.
Brandenburg: Für die Schüler ab der 7. Klasse, Lehrkräfte und weiteres Personal gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Davon befreit sind die unteren Jahrgangsstufen bis zur 6. Klasse. Für alle gilt: außerhalb der Gebäude, beim Sport- und Musikunterricht oder bei längeren Klausuren kann auf die Maske verzichtet werden. Halten sich Schüler nicht an die Maskenpflicht, dürfen sie die Schule nicht betreten. Zudem muss jeder zweimal pro Woche einen negativen Test vorweisen.
Berlin: Eine Maskenpflicht gilt für Schüler in Innenräumen ab der 7. Klasse. Grundschüler und 5.- sowie 6.-Klässler sind von der Pflicht befreit. Zweimal pro Woche werden Tests durchgeführt. In den Wochen vom 25. Oktober bis 25. November müssen sich Schüler dreimal testen lassen.
Ende der Maskenpflicht "pädagogisch sinnvoll"
Die Sieben-Tage-Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 14 Jahren bezifferte das RKI zuletzt auf 218,1. Einige Verbände hatten die angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht als riskant und verfrüht kritisiert. Auch aus der politischen Opposition waren unter anderem mit Verweis auf kletternde Inzidenzwerte bei Kindern und Jugendlichen mahnende Stimmen gekommen.

Auch der Grundschulverband befürwortet angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen Schutzmaßnahmen in den kommenden Wochen. "Die Testung von Kindern und Schulpersonal muss bis auf Weiteres fortgeführt werden", sagte der Verbandsvorsitzende Edgar Bohn den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Ein Ende der Maskenpflicht im Unterricht sei zwar aus pädagogischer Sicht sinnvoll an den Grundschulen, aber in der aktuellen Situation "nur dann vertretbar, wenn dies mit flankierenden Maßnahmen abgesichert wird". So müsse durch den Einsatz von Raumluftanlagen "größtmögliche Sicherheit gewährleistet sein". Zudem müssten bei einem Anstieg der Erkrankungen die notwendigen Maßnahmen schnell ergriffen werden, etwa das erneute Tragen von Masken.

Forderung nach bundesweiter Maskenpflicht an Schulen
Der Deutsche Lehrerverband fordert bundesweit die Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen. "Wir befinden uns bei den Infektionszahlen in der Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler derzeit bereits auf einem Niveau, das deutlich höher liegt als vor einem Jahr", sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Damals hätten dann "ab Mitte Dezember die Schulen wieder schließen" müssen.

Dies gelte es "unter allen Umständen zu vermeiden", forderte Meidinger. Die Maskenpflicht müsse vor allem an Grundschulen wieder eingeführt werden. Grund sei ein fehlender Impfstoff für Kinder zwischen fünf und elf Jahren. 

Die Impfquote von Schülerinnen und Schülern spielt laut Meidinger "eine ganz wichtige Rolle" dabei, wie lange Schulen mit Einschränkungen zu tun hätten. Je mehr Schüler geimpft seien, "desto eher kann man auf Maskenpflicht und regelmäßige Testungen verzichten, desto geringer ist die Gefahr, dass Schulen nochmals in den Distanzunterricht wechseln müssen".