Es war eine ausgezeichnete parlamentarische Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerald Hauser an Justizministerin Zadic, welche den Stein ins Rollen brachte. 21 präzise Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit eines Impfzwanges mit dem Nürnberger Kodex. Zadic antwortete: „ … dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen (…)“.
Menschen zu einer Impfung zu zwingen widerspricht offenbar dem österreichischen Strafrecht. Dies kann – zumindest theoretisch – weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.