Die 2G-Regelung im Handel sorgt für Unmut und Verwirrung bei den Geschäftsleuten: welche Waren gehören zur Grundversorgung und sind davon ausgenommen, welche nicht? Eine Hanauer Modehändlerin hatte geklagt und nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Nachdem bereits Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen diese Regelung außer Kraft gesetzt haben, hat nun auch das Land Hessen nachgezogen.