2G-Regelung im Handel wird gekippt

Die 2G-Regelung im Handel sorgt für Unmut und Verwirrung bei den Geschäftsleuten: welche Waren gehören zur Grundversorgung und sind davon ausgenommen, welche nicht? Eine Hanauer Modehändlerin hatte geklagt und nun vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Nachdem bereits Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen diese Regelung außer Kraft gesetzt haben, hat nun auch das Land Hessen nachgezogen.

Quelle: https://www.darmstadt.ihk.de/servicemarken/news/onlinemagazin/service/hessen-kippt-2g-regel-im-handel-5412422


Geklagt gegen die 2G-Regelung in ihrem Geschäft hatte eine Hanauer Händlerin aus der Modebranche. Ihr gab das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main nun Recht.
Demnach gehöre das Warenangebot der Antragstellerin zur Grundversorgung – damit dürfe ihr Geschäft ohne die 2G-Regelung öffnen. In dem Beschluss heißt es, das Verwaltungsgericht habe „aufgrund der Aneinanderreihung der Ausnahmeregelungen keine übergeordneten Kriterien erkennen“ können, anhand derer ersichtlich sei, welche Einrichtungen als Betriebe der Grundversorgung gelten und deshalb ohne 2G-Regel öffnen dürfen und deshalb selbstständig eine Definition der Grundversorgung anhand des im Sozialgesetzbuch II normierten Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts vorgenommen. Neben der Ernährung, der Körperpflege und dem Hausrat gehört demnach auch ein Mindestbedarf an Kleidung zum Regelbedarf. Damit steht die 2G-Regelung im Handel im Allgemeinen in Frage.
Bei diesem Urteil handelt es sich um eine individuelle Entscheidung, welche nur für das klagende Unternehmen gilt.
Das Land Hessen hat nun reagiert: ab Anfang kommender Woche soll im Einzelhandel nur noch das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht sein. Auch für Großveranstaltungen sind Lockerungen geplant. Die Stadt Darmstadt hat angekündigt, ab sofort die 2G-Kontrollen im Einzelhandel einzustellen