Der Fall sorgt derzeit für Aufregung und Aufsehen in Frankreich. Ein reicher, älterer Pariser Unternehmer aus Versailles, der viele Lebensversicherungen (in Millionenhöhe) zu Gunsten seiner Kinder und Enkel abgeschlossen hat, stirbt an einer Covid-Impfung (von den Ärzten und seinen Lebensversicherern nicht bestritten). Doch dann kommt der Hammer: die Versicherung zahlt die Prämie nicht aus, da der Verstorbene auf eigenes Risiko bei der Corona-Impfung handelte.
Einnahme experimenteller Spritze mit Todesfolge gleicht Selbstmord
Die Begründung hat es jedenfalls in sich: Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Auszahlung an die Familie, da die Einnahme von experimentellen Medikamenten sowie Behandlungen (und darunter fällt auch die Corona-Impfung) von der Polizze explizit ausgeschlossen ist. Die Familie verklagt die Versicherung folglich, verliert aber. Der Richter stellt fest:
„Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er freiwillig die Impfung nahm. Es gibt kein Gesetz oder Mandat in Frankreich, das ihn zu einer Impfung zwang. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord“. Damit ist die Verscherung gleich doppelt „fein raus“, denn Selbstmord ist von der Polizze ebenfalls ausgeschlossen.