Aufgrund zurückliegender Ereignisse und aktuell vorliegender konkreter Erkenntnisse untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr am 10. und 12. Januar im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Spaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist.
Quelle: https://www.nachrichten-muenchen.com/muenchen-untersagt-weitere-corona-spaziergaenge-2/163223/