Der doppelte Vertragsbruch oder ein Ding der Unmöglichkeit
Zunächst im Streit um die arbeitgeberseitige Anordnung einer Maskenpflicht, seit dem 24.11.2021 auch bei der Ablehnung einer Testung durch Ungeimpfte greifen inzwischen sehr viele Arbeitgeber zuallererst zum neu erfundenen Instrument der unentgeltlichen Freistellung. Schon dieser erste Befund, dass früher ein Instrument der unentgeltlichen Freistellung weder im Arbeitsleben noch in der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Rolle spielte, lässt den Verdacht aufkommen, dass es dieses Instrument in der rechtlichen Wirklichkeit wahrscheinlich gar nicht gibt bzw. geben darf.
Quelle: https://afaev.de/die-unentgeltliche-freistellung/