Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis zum 15. März 2022 eine Impfung nachweisen. Nun wurde eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Teil-Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, gemeinsam mit einem Eilantrag.
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am 20. Dezember auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Klage sei am 14. Dezember von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.