Ungeimpfte dürfen nun doch in einem Bekleidungsgeschäft in Neutraubling im Landkreis Regensburg einkaufen. Ein Gericht hat für dieses Geschäft die 2G-Regel aufgehoben. Auch Kleidung diene dem täglichen Bedarf, so die Begründung.
Ein Neutraublinger Bekleidungsgeschäfts darf trotz geltender 2G-Regel auch ungeimpfte Kundinnen und Kunden in den Laden lassen. Das hat das Regensburger Verwaltungsgericht heute entschieden.