Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen

Hammer-Urteil in Baden-Württemberg!

Bis auf Weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Coronatest wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen im Ländle teilnehmen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubte.

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Hammer-Urteil in Baden-Württemberg!

Bis auf Weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Coronatest wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen im Ländle teilnehmen.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubte.

Ein ungeimpfter Student hatte einen Eilantrag eingereicht, weil er in der 2G-Regel einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Grundrechte sieht. Sein Antrag, die Kontaktbeschränkungen für Nicht-Immunisierte zu lockern, blieb dagegen erfolglos.

Mit der sogenannten Alarmstufe II wurde Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die 2G-Regel eingeführt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken. Die Hochschulen sind per Verordnung dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren.

Das widerspricht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs dem Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtlich geschützt. In dieses Recht greife die Corona-Verordnung „in schwerwiegender Weise ein“.

Durch diese Beschränkung könne der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet werden, argumentierten die Mannheimer Richter laut Mitteilung. Das könnte zu einer Verlängerung des Studiums führen oder gar den Studienerfolg insgesamt gefährden.

Aus der Vorschrift des Ministeriums ergebe sich nicht, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können.

Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen, also mit Übertragung im Internet, oder sie aufzuzeichnen und nicht immunisierten Studierenden zügig zur Verfügung zu stellen. „Eine detailliertere Regelung dürfte insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Ausbildungsfreiheit der Studierenden geboten sein“, hieß es.

Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unanfechtbar. Einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge gilt er ab sofort und für alle Hochschulen im Land. Das Ministerium könnte nun beispielsweise seine Regeln ändern. Aus dem Haus von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) gab es zunächst keine Reaktion.

Es ist übrigens das zweite Mal innerhalb kürzester Zeit, dass ein Gericht die 2G-Regelung in einem bestimmten Bereich gekippt hat. Erst am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen als unverhältnismäßig eingestuft und ausgesetzt.