Hammer-Urteil in Baden-Württemberg!
Bis auf Weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Coronatest wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen im Ländle teilnehmen.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubte.