Corona-Maßnahmen: 2G am Arbeitsplatz: Kommt die Corona-Regel bald? Das sagen Experten

Im Moment gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regel. Manche fordern jedoch 2G – dann dürften also nur noch Geimpfte und Genesene ins Büro. Wäre 2G am Arbeitsplatz rechtlich möglich? Experten geben ihre Einschätzung.

  • Am Arbeitsplatz gilt derzeit 3G: GeimpfteGenesene oder Getestete haben Zutritt
  • Es gibt aber Forderungen nach 2G
  • Experten schätzen ein: Ist das rechtlich überhaupt möglich?
  • NRW-Justizminister fordert Einführung von 2G am Arbeitsplatz

Quelle: https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/2g-arbeitsplatz-experten-ungeimpfte-abmahnung-entlassung-lohnkuerzung-art-5347760


Derzeit gilt an Arbeitsplätzen in Deutschland die 3G-Regel: Arbeitnehmer*innen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen. Nur dann dürfen sie an ihrer Arbeitsstätte tätig werden. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hat zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine 2G-Regel in Betrieben gefordert. "Das ist leichter zu kontrollieren und kostengünstiger als die 3G-Regel", sagte Bundesgeschäftsführer Markus Jerger der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bund und Länder haben 2G bereits im Einzelhandel eingeführt - manche erwarten jetzt auch, dass sie die Verschärfungen auch auf alle Betriebe ausweiten. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich und denkbar? 

2G am Arbeitsplatz: Kann ein Arbeitgeber das einfordern?
Eine interessante Frage ist hierbei, ob Arbeitgeber die 2G-Regel momentan überhaupt durchsetzen könnten, wenn gesetzlich die 3G-Regel gilt. Fakt ist, dass Arbeitgeber sowohl Direktionsrecht als auch Hausrecht besitzen. Das heißt, sie haben weitreichende Kompetenzen, den Mitarbeitenden eines Betriebs Vorschriften zu machen und ein Arbeitgeber kann via Hausrecht etwa auch regeln, wer das Betriebsgelände betritt. Sie sind auch nach Paragraf 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angehalten, Schutzmaßnahmen im Betrieb zu treffen. 

Wie der Rechtsanwalt Arndt Kempgens gegenüber wa.de erklärt, können Arbeitgeber aufgrund dieser Kompetenzen durchaus die Einhaltung der 2G-Regel von ihren Mitarbeitenden einfordern. Sie können ungeimpften (und nicht genesenen) Arbeitnehmer*innen damit auch das Betreten der Arbeitsstätte verwehren und sie wieder nach Hause schicken. Was Unternehmen jedoch nicht dürfen, ist den Lohn kürzen, selbst wenn die Arbeit nicht im Home-Office erledigt werden kann und ungeimpfte Arbeitnehmer*innen somit untätig zu Hause sitzen müssten. Gesetzlich gilt nämlich die 3G-Regel und somit steht Mitarbeitenden auch dann Lohn zu. Arbeitgeber können nicht mehr fordern, als der Gesetzgeber vorgibt. Möglich wäre vielleicht die Einführung der 2G-Regel für neue Mitarbeitende. Hier dürfte die Vertragsfreiheit gelten und somit könnte eine Verpflichtung in einem neuen Arbeitsvertrag festgehalten werden. 

Ob Arbeitgeber überhaupt 2G am Arbeitsplatz einführen können, bezweifelt indes die Rechtsexpertin Alicia von Rosenberg in einem Gastbeitrag auf ntv. Ihrer Ansicht nach wäre eine 2G-Regel ein womöglich zu starker Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Mitarbeitenden. Sie gibt zu bedenken, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers diesen Eingriff nicht abdeckt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Bundesnotbremse vor Kurzem gezeigt, dass Einschränkungen teilweise sehr deutlich ausfallen dürfen. Grundvoraussetzung für Eingriffe in Grundrechte und Freiheitsrechte müsse immer die Verhältnismäßigkeit sein, da sind sich die Expert*innen einig – auch und gerade, wenn der Gesetzgeber auf den Gedanken kommt, eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz per Gesetz einzuführen. Würde eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz kommen, landet sie sicherlich vor dem Bundesverfassungsgericht. 

Was würde 2G am Arbeitsplatz bedeuten und müssen wir uns darauf einstellen?
Und hier liegt der Knackpunkt: Alicia Rosenberg merkt in ihrem Beitrag an, dass "der Gesetzgeber hier genau begründen" müsse, warum er in die Grundrechte von Arbeitnehmenden eingreift und warum die 2G-Regel am Arbeitsplatz notwendig ist für den Gesundheitsschutz. "Die rechtlichen und politischen Hürden eines solchen Gesetzes liegen daher hoch." Eine 2G-Pflicht am Arbeitsplatz wäre eine de-facto-Impfpflicht für alle Arbeitnehmer*innen, die langfristig ihren Job behalten wollen. Denn: Können ungeimpfte Arbeitnehmer*innen nicht an ihren Arbeitsplatz im Falle einer 2G-Pflicht, und können auch nicht im Home-Office beschäftigt werden, könnten ihnen Abmahnung und schlimmstenfalls auch eine Kündigung drohen, stellt Kempgens gegenüber wa.de klar.

Die Einschätzung der Expert*innen legt nahe, dass momentan die Einführung von 2G am Arbeitsplatz unwahrscheinlich ist, zumal, wenn man bedenkt, dass vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes wohl eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden dürfte. Diese wird in den kommenden Wochen im Deutschen Bundestag zur Debatte und zur Abstimmung gestellt. Es wird erwartet, dass in Deutschland schon bald im kommenden Jahr, wohl ab Februar eine allgemeine Impfpflicht gelten dürfte. Eine Diskussion über 2G am Arbeitsplatz wäre spätestens dann hinfällig. 

NRW-Justizminister fordert 2G am Arbeitsplatz anzudenken
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat gegenüber der Rheinischen Post Zweifel an der Effektivität einer Impfpflicht ohne 2G am Arbeitsplatz angemeldet: "Allein mit Bußgeldern wird das nicht gehen", sagte er der Zeitung. Es dürfe keinen Impfzwang geben, aber, man müsse über die 2G-Regel am Arbeitsplatz nachdenken. Die Folgen wären dann drastisch für Ungeimpfte. Konsequenzen müssten laut dem CDU-Politiker bei der Lohnfortzahlung oder bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geschehen: "Der Einzelne hätte keinen Arbeitsplatz mehr." Letztlich, so das Urteil des Justizministers, würde eine 2G-Regel am Arbeitsplatz bei der Kontrolle der Impfpflicht helfen: "Ohne Impfung gäbe es keinen Zugang mehr zum öffentlichen Leben."