Der größter Skandal seit Bestehen der ARD. BR greift GG Art.5 (1) an.

Bayerischer Rundfunk will in seiner Berichterstattung nur noch geimpfte Menschen vor die Kamera lassen.

von Markus Langemann

Ich informiere Sie exklusiv über einen Sachverhalt, den ich wohl abgewogen, leider als Skandal erster Klasse bezeichnen will. Viel mehr noch. Der Sachverhalt bedroht, sollte er nicht rückgängig gemacht werden, einen unserer wichtigen Grundpfeiler in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiheit der Presse, die freie Bericherstattung.

Soviel Vorweg zur Einordnung: Wichtigste Rechtsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ist das Grundgesetz. Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche Grundlage für die Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird. So steht es richtigerweise auf der Seite der ARD zum Festakt 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Quelle: https://clubderklarenworte.de/exklusiv-whistleblow-ard-ueberschreitet-rote-linie/


Ich informiere Sie exklusiv über einen Sachverhalt, den ich wohl abgewogen, leider als Skandal erster Klasse bezeichnen will. Viel mehr noch. Der Sachverhalt bedroht, sollte er nicht rückgängig gemacht werden, einen unserer wichtigen Grundpfeiler in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiheit der Presse, die freie Bericherstattung.

Soviel Vorweg zur Einordnung: Wichtigste Rechtsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ist das Grundgesetz. Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche Grundlage für die Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird. So steht es richtigerweise auf der Seite der ARD zum Festakt 70 Jahre öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Unter der Verantwortung der Intendantin des Bayerischen Rundfunks Dr. Katja Wildermuth, startet der BR den größten Angriff auf die freie Berichterstattung, seit Gründung der ARD 1950.

Bayerischer Rundfunk will in seiner Berichterstattung nur noch geimpfte Menschen vor die Kamera lassen.

Am 1. Dezember 2021 hat die Hauptabteilung Produktionsservice des Bayerischen Fernsehens eine hausinterne dringende Empfehlung versandt, nach der bei Außenproduktionen nur noch Protagonisten vor die Kamera treten dürfen, die geimpft sind. Drehs sollen vermieden werden, in denen keine Kontrolle über den Impfstatus und das Verhalten der Anwesenden besteht. Die Protagonisten sollen zu einem Dreh vorab informiert werden, dass sie eine FFP2-Maske tragen müssen.

Diese interne über E-Mail verbreitete Anweisung sehen Sie hier. Um den Empfänger zu schützen sind persönliche Bezüge geschwärzt. Die E-Mail besteht aus zwei Teilen. Dem Anschreiben und dem Anhang der mitgesendet wurde.

Zur Erläuterung: Eine Außenproduktion ist alles, was nicht im Studio stattfindet. Also eine Reportage vor Ort, eine Straßenumfrage, eine Zuspielung für die Nachrichten, kulturelle, gesellschaftliche und/oder politische Berichterstattung mit einem Kamerateam.

Das bedeutet, es kommen nach jener dringenden Empfehlung nur noch geimpfte Menschen im Bayerischen Fernsehen, also dieser ARD-Anstalt, zu Wort. Es sei denn, es geht in dem Beitrag bei den Menschen, über die berichtet wird, ausschließlich um ihre Eigenschaft als ungeimpfte Personen.

Was heißt das für die Arbeit eines Redakteurs? Ein Redakteur des Bayerischen Fernsehens soll ab sofort Künstler, Gewebetreibende, Politiker, Wissenschaftler und andere nur noch im Originalton zu Wort kommen lassen, wenn diese Personen geimpft sind. Nach der Anweisung soll in logischer Konsequenz der Redakteur schon bei seiner Recherche erfragen, ob er es mit einem geimpften oder einem ungeimpften Menschen zu tun hat, wodurch Letzterem folglich das Recht auf freie Meinungsäußerung über diesen Sender verwehrt wird. Darüber hinaus soll der Redakteur nicht drehen, wenn er nach seiner Einschätzung keine Kontrolle über das Verhalten der Anwesenden sowie deren Impfstatus hat.

Das heißt, kritische Stimmen zur politischen Situation werden ab sofort beim Bayerischen Rundfunk demnach nicht mehr erhört, sofern sie ungeimpft sind. Von jedem Menschen, den Sie in Beiträgen des Bayerischen Rundfunks sehen, der zu welchen Themen auch immer interviewt wird, wissen Sie nun, dass er geimpft ist.

Zur Bedeutung einer „dringenden Empfehlung“ – als solche wurde das Schreiben ja in Umlauf gebracht – hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Schulurteil über Masken festgehalten:

„Die dringende Empfehlung (der Schule) gehe über eine einfache Bitte oder Empfehlung hinaus. Denn es würde eine Form von Zwang ausgeübt, die dazu führe, dass im Falle einer Abweichung mit ,Sanktionen‘ oder gar diskriminierendem Verhalten (durch den Lehrkörper) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen sei.“ [VG Wiesbaden, 24. August 2020 – Az. 6 L 938/20.WI]

Was bedeutet das alles für Sie als Zuschauer? Sie bezahlen Rundfunkgebühren für eine Berichterstattung, die nunmehr nur noch konformistisch erfolgen soll. – Ich scheue Vergleiche oder Worte aus der deutschen Vergangenheit, weil sie gewollt missinterpretiert werden würden.

Dass der Bayerische Rundfunk als Anstalt der ARD hiermit eine rote Linie überschreitet, die mit seriösem Journalismus nicht mehr vereinbar ist, und viele Moderatoren, Redakteure und Redakteurinnen diesen Weg mitgehen, erinnert an dunkle Zeiten und ist im Nachkriegsdeutschland eine noch nie da gewesene Abkehr von Standards einer für eine Demokratie wichtigen freien Berichterstattung, freien Presse, allemal im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Da ich hier Gefahr im Verzug sehe, mache ich Ihnen diese Informationen sofort zugänglich. Selbstverständlich habe ich die Intendantin des BR, Dr. Katja Wildermuth in einem Brief um eine Stellungnahme gebeten.