Ampel will ab 16. März Impfpflicht für Pflegeheim-Personal

In der kommenden Woche soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag beraten werden. Neben der Impfpflicht für die Pflege steht in dem Entwurf auch eine längere Übergangszeit für besonders drastische Maßnahmen.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP wollen ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen einführen. Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der kommende Woche im Bundestag beraten werden soll.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ampel-will-ab-16-maerz-impfpflicht-fuer-pflegeheime-17669372.html


„Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer Covid-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen“, heißt es in dem Entwurf. Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen. „Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden“, heißt es weiter.

Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten. Als Begründung wird auf die hohe Zahl an Todesfällen und schwerer Erkrankungen in Pflege- und Altenheimen verwiesen. Um dort eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, heißt es. Damit setzen die Ampel-Parteien einen Bund-Länder-Beschluss für die Einführung einer Teilimpfpflicht um und konkretisieren ihn.

In dem Entwurf werden zudem der Übergangszeitraum für besonders drastische Corona-Maßnahmen, die die Ampel-Parteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlängert. Dies hatten die Bundesländern etwa gerade für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert.

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch „Zahnärzte und Zahnärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen“ vorübergehend das Impfen erlaubt werden. Sie müssen aber eine entsprechende Schulung haben.

Das Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Mehrheit in beiden Kammern gilt trotz der Abstimmung ohne Fraktionszwang als sicher, weil auch die künftig oppositionelle Union mehrheitlich dieser Teilimpfpflicht zustimmen dürfte.