Abmahnung, Kündigung, Betretungsverbot. Wer seine gesetzlich geforderte Nachweispflicht über den Genesenenstatus in Gesundheitsberufen nicht vorlegt, muss nicht zwingend mit Konsequenzen rechnen. Die Rechtsanwälte Dr. Alexander Christ und Beate Bahner raten Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, Ruhe zu bewahren.
Am 4. März fand eine Konferenz der Corona Solution, einem unabhängigen Verbundnetzwerk von Wissenschaftlern und Ärzten statt. Dabei stand die zum 15. März geltende Nachweispflicht für Gesundheitsberufe im Mittelpunkt. Von vielen werde diese Pflicht fälschlicherweise als „Impfpflicht“ bezeichnet, erklärt Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ. Klar sei jedoch, dass sich niemand impfen lassen muss, wenn er dies nicht möchte. Geregelt ist, dass Mitarbeiter in Gesundheitsberufen einen Impf-, Genesenen oder Impfunfähigkeitsnachweis erbringen müssen.