WHO will mit Pandemievertrag Verfassungen der Mitgliedsländer ausschalten

Die Globalisierungstendenzen gewinnen weiter an Fahrt. Ziel dabei ist es, die demokratische Kontrolle durch die Staatsbürger in den einzelnen Ländern auszuschalten. Wir sehen bereits jetzt, wie Demokratie und Grundrechte mit Füßen getreten werden und die Gesundheitsminister auf Befehl der WHO wie autokratische Diktatoren im Alleingang schalten und walten. Noch schützen uns zum Teil die Gerichte, aber auch das soll ausgehebelt werden. Eine WHO, die privaten Profitinteressen dient, soll in Zukunft noch unkontrollierter und gegen den Willen der Bevölkerung schalten und walten können. Wie es dazu kommen soll, beschreibt

1948 wurde die Weltgesundheitsorganisation als ein Organ der Vereinten Nationen gegründet. Heute zählt sie 194 Mitgliedsstaaten. Ihr Sitz ist in Genf, ihr Ziel ist die Koordination des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens, die Hauptaufgaben sind die Bekämpfung von Erkrankungen, speziell von Infektionskrankheiten und die Förderung der allgemeinen Gesundheit der Menschen weltweit.

Quelle: https://tkp.at/2022/02/21/who-will-mit-pandemievertrag-verfassungen-der-mitgliedslaender-ausschalten/


Eine gute Sache, wenn die Staaten der Welt sich für die Gesundheit der Menschen zusammentun. Leider waren diese Staaten dann aber doch zu geizig, als dass die Mitgliedsbeiträge gereicht hätten, um die wichtigen Aufgaben zu erfüllen. Public-Private-Partnerships sollten dem abhelfen, indem finanzstarke Stiftungen Projekte fördern sollten.

Die Impfallianz GAVI (gegründet 2000 am Weltwirtschaftsforum in Davos) und die Bill & Melinda Gates Stiftung halten gemeinsam ca. 20% der Finanzierung der WHO.

Mai 2020 ZDF Nachrichten:

„Zu 80 Prozent muss sich die WHO durch freiwillige Zuwendungen finanzieren. Die Spenden kommen teilweise von den Mitgliedstaaten und von privaten Stiftungen oder von Pharma-Unternehmen. Ein Großteil dieser Spenden sind zweckgebunden (2018/2019: 3,6 Milliarden US-Dollar, 2020/2021: rund 4,8 Milliarden US-Dollar). Das heißt, der Spender legt fest, wofür die WHO dieses Geld ausgeben darf. Also welche Forschung gefördert wird, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden und in welchem Land.

Kritiker sagen, durch die zweckgebundenen Spenden sei die WHO bei der Erfüllung dieses Ziels aber massiv gehemmt. Sie könne nicht unabhängig handeln. Stattdessen würden die Geldgeber die Agenda der Organisation setzen. Außerdem habe die WHO keine Sanktionsmöglichkeiten, um ihr Ziel durchzusetzen, den bestmöglichen Gesundheitszustand zu erreichen“. (2)

Der erste Kritikpunkt – die Sorge um die Unabhängigkeit der WHO – ist absolut nachvollziehbar. An dem 2. Punkt – dem der Sanktionsmöglichkeiten – soll jetzt ein neuer Vertrag ansetzen:


(Videounterschrift auf deutsch): WHO Director-General Dr Tedros Adhanom Ghebreyesus und Executive Director of the WHO Emergencies Programme Dr Mike Ryan beschreiben die bevorstehende “World Health Assembly Special Session”, 29.11.-1-12.2021. Dort wird ein internationales Abkommen zu „pandemic prevention, preparedness and response“ (Vorbereitetsein und Reaktion auf eine pandemische Lage) geprüft.

Tatsächlich wurde am 1. Dezember, auf der Weltgesundheitsversammlung (dem höchsten Entscheidungsgremium der WHO, beschickt von den Gesundheitsexpert*innen der Mitgliedsstaaten) ein Konsens erzielt, einen Vertrag zu entwerfen und zu verhandeln, der unter der Constitution der WHO die Prävention, das Vorbereitetsein und die Reaktion auf eine pandemische Lage regeln wird.

Nun wird ein Verhandlungsgremium auf der Ebene der Regierungen eingesetzt, das seine erste Sitzung bis zum 1. März 2022 (zur Vereinbarung von Arbeitsverfahren und Fristen) und seine zweite Sitzung bis zum 1. August 2022 (zur Erörterung der Fortschritte einer Arbeitsfassung) abhalten wird. Es wird anschließend der 76. Weltgesundheitsversammlung im Jahr 2023 einen Fortschrittsbericht mit dem Ziel vorlegen, das Instrument bis 2024 zu verabschieden. Ein Übereinkommen, eine Vereinbarung oder ein anderes internationales Instrument ist völkerrechtlich rechtsverbindlich.

Wohin das führen kann, beschreibt Dr. Astrid Stuckelberger – Privatdozentin der Medizin an den medizinischen Fakultäten in Genf und Lausanne als Expertin für internationale Gesundheit und Forschungswissenschaft. Immer wieder hat sie auch mit der WHO zusammengearbeitet:

„In der letzten Januarwoche 2022 hielt die WHO in Genf eine Dringlichkeitssitzung und Beratungen über die Ausweitung ihrer Befugnisse ab, alle Mitgliedstaaten im Falle einer Pandemie und „jeder anderen Form von Bedrohung oder Katastrophe“ zu übernehmen. Die WHO möchte, dass die Mitgliedstaaten einen neuen Vertrag über Covid-19 unterzeichnen, der den Vertrag von 2005 erweitert. Nach der Unterzeichnung durch die Gesundheitsminister hat die WHO-Verfassung (gemäß ihrem Artikel 9) bei Naturkatastrophen oder Pandemien Vorrang vor der Verfassung eines Landes (189 Länder haben den Vertrag von 2005 unterzeichnet). Seit die Definition von Pandemie vor einigen Jahren geändert wurde (Fälle auf der Grundlage des PCR-Tests), können sie in jedem Land Gehorsam durchsetzen und der Öffentlichkeit die WHO-Richtlinien aufzwingen, die obligatorisch und nicht nur empfohlen werden. Und das klingt nach Macht über das Land und die Welt“.

Sie beschreibt auch, wie die WHO schon jetzt mit ihrer Macht umgeht:

„Sie können sich diese „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ ansehen. Ihre Artikel speziell zu den Menschenrechten schützen die Bewegungsfreiheit, sie schützen das Transportwesen und die Wirtschaft. Zweitens: Sie schützen Ihre privaten Daten. Und das wird jetzt nicht angewandt. Das ist, wie ich finde, alles eine Verletzung der „Internationalen Gesundheitsvorschriften“.“



Die WHO heute, so wie sie ist, respektiert weder ethische Empfehlungen, noch den ethischen Rahmen, den sie selber aufgebaut hat. Ich war vier Jahre lang Mitglied der Ethikkommission, der Prüfungskommission, und zwar als eine Externe, denn man braucht immer einen externen Experten. Und wenn es um Ethik geht, gibt es vier ganz einfache Dinge: Tue Gutes, schade nicht, behandle alle gleich, und lass jeden selbst entscheiden – sie sind autonom. Das ist die Grundlage.

Frau Mag. Dr. iur. Silvia Behrendt ist österreichische Verwaltungsjuristin und hat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften an der Universität St. Gallen/Georgetown University Law Center, Washington D.C., promoviert. Sie war «WHO expert consultant» und hat eng mit dem WHO Sekretariat der Internationalen Gesundheitsvorschriften, Epidemic Alert and Response, in Genf zusammengearbeitet.

Sie erklärt, wie der Covid-19-PHEIC (Public Health Emergency of International Concern – gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite) entstanden ist: Nach Meldungen aus China zum Auftreten atypischer Lungenentzündungen in Wuhan an die WHO im Dezember 2019 hat der WHO-Generaldirektor am 22./23. Januar 2020 einen Notfallausschuss einberufen. Dieser entschied gegen die Ausrufung einer gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite. Man kam überein, das Infektionsgeschehen innerhalb von 10 Tagen erneut zu überprüfen. Inzwischen war das PCR-Testprotokoll von Prof. Christian Drosten zur Verfügung und die Fallzahlen (dadurch) exponentiell gestiegen. Der Ausrufung der „Pandemie“ stand damit nichts mehr im Weg.

Auch sie kritisiert, dass die WHO, die auf Völkerrecht beruht, gegen dieses verstößt, indem sie nur auf „Response“ (Maßnahmen) schaut und „Object“ und „Purpose“ (Gegenstand und Ziel), also die Verhältnismäßigkeit und das Einbinden in größere Zusammenhänge, ignoriert. „Ein völkerrechtlicher Vertrag braucht eine gesamthafte Implementierung“. Die Public-Private-Partnerships fördern diesen falschen Rechtsansatz. Auch das Emergency-Use-Listing von medizinischen Behandlungen oder Diagnostika innerhalb der WHO ist völlig neu und ihrer Meinung nach nicht in der Kompetenz der WHO. „Alle Bestrebungen gehen in die Richtung – Emergency-Laws, alles aussetzen, keine Rechtfertigung bringen, keine fundamentalen Grundrechte beachten, jede Gesundheitsmaßnahme ist recht – auch entgegen der Würde des Menschen. Also ein vollkommen rechtskonträrer Ansatz, der eben mit diesem einzigen internationalen Gesundheitsvorschriftsvertrag eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.“
Die WHO hält auch Regelungen zum „Infodemic-Management“ bereit, die alles erklären, was wir derzeit medial erleben. Für die, die es im Detail interessiert – hier ist ein Ausschnitt aus einem Artikel von Silvia Behrendt/Amrei Müller:

Behrendt, Müller Das Infodemic Management der WHO -1
Auswege: Geträumt habe ich heute Nacht, dass wir als Chor in Rechtsanwaltkanzleien über das alles singen sollen. Jetzt – wach geworden – freue ich mich eher über Initiativen von Völkerrechtler*innen wie Dr. Sylvia Behrendt, die bei der Global Jury aussagt und eine schöne NGO-Website gegründet hat: http://www.ghr.agency oder die Grand Jury https://www.grand-jury.net

Ja und klar: Auf der Straße bleiben, von Politiker*innen aller Länder verlangen, dass sie solchen Verträgen nicht zustimmen und das so bald wie möglich schriftlich kundtun. Notfalls ein Ausstieg aus der WHO.