Corona-Impfpflicht könnte ab 1. Oktober gelten – Impfunwilligen drohen Bußgelder

Im März soll im Bundestag über die Einführung einer Corona-Impfpflicht abgestimmt werden. Ob es dafür eine Mehrheit gibt, ist noch offen.

Eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 könnte – sofern es im Bundestag eine Mehrheit dafür gibt – nach den Vorstellungen einiger Abgeordneter ab dem 1. Oktober in Deutschland gelten.

„Wir streben an, das Gesetz in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Nach einer mehrmonatigen Frist für Beratung und nachgeholte Impfungen soll die Impfpflicht dann am 1. Oktober greifen“, sagte die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Strack-Zimmermann gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die sich für eine Impfpflicht ab 18 starkmachen. Zuletzt waren immer mehr Details ihres Vorschlags bekannt geworden. So sprach sich die Parlamentariergruppe in einem Eckpunktepapier dafür aus, dass die Impfpflicht mit drei Impfungen erfüllt und bis Ende des nächsten Jahres befristet sein soll. Die Krankenkassen sollen demnach ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern.

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/corona-impfpflicht-koennte-ab-1-oktober-gelten-impfunwilligen-drohen-bussgelder-a3715699.html


Wer Impftermin verstreichen lässt, dem droht Bußgeld
„In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben“, sagte Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse. „Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen.“

In dem Eckpunktepapier hatten die Parlamentarier bereits klargestellt, dass zur Not auch mehrfach Bußgelder verhängt werden könnten. Auf sogenannte Erzwingungshaft solle aber verzichtet werden. Ziel der Impfpflicht soll es aus Sicht der Abgeordneten sein, die Gesellschaft und das Gesundheitswesen vor erneuter Überlastung zu schützen und „rechtzeitig vor dem nächsten Winter eine hohe Grundimmunität“ aufzubauen.

Kein Fraktionszwang bei Abstimunng
Bei der Abstimmung im Bundestag soll es keinen Fraktionszwang geben. Die Abgeordneten können sich sogenannten parteiübergreifenden Gruppenanträgen anschließen. Strack-Zimmermann hat ihren Vorschlag gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr von der FDP erarbeitet.

Daneben gibt es andere Parlamentarier um den FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann, die sich für einen Mittelweg aussprechen und ein verpflichtendes professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften befürworten. Sollte damit nach gewisser Zeit die nötige Impfquote nicht erreicht werden, könnte eine Pflicht ab 50 greifen. Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki will dagegen eine Impfpflicht generell verhindern. Auch die AfD hat einen Antrag gegen eine Impfpflicht vorgelegt.

Ob es eine Mehrheit für eine Impfpflicht geben wird, ist offen. Eine Umfrage der „Welt“ unter allen 736 Bundestagsabgeordneten hatte zuletzt ein sehr unklares Bild ergeben.