Verwaltungsgericht Cottbus erklärt Versammlungsverbot für rechtswidrig

Die Polizei hatte die „Spaziergänge“ in Cottbus bis zum 13. Februar per Allgemeinverfügung untersagt. Das Gericht erklärte dies nun für rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ein von der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg angeordnetes 14-tägiges präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht habe dies am 4. Februar in einem Eilverfahren entschieden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Michael Stübgen, Innenminister des Landes Brandenburg (CDU), sagte während einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag: „Wir haben dagegen Beschwerde beim OVG eingereicht und aufschiebende Wirkung beantragt. Über beide Anträge ist noch nicht entschieden.“ Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist also noch nicht rechtskräftig.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/news/verwaltungsgericht-cottbus-erklaert-versammlungsverbot-fuer-rechtswidrig-li.210712


Nach zahlreichen nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern hatte die Polizei diese . Das Verbot stand insbesondere im Zusammenhang mit den Aufrufen zum „Cottbuser Spaziergang“.

Gericht: Pauschaler Verweis auf Verstöße gegen Maskenpflicht und Abstand reicht nicht
Nach Auffassung des Gerichts hat die Versammlungsbehörde nicht hinreichend begründet, dass konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass es zu unangemeldeten Versammlungen kommen wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer besonders schwerwiegenden Infektionsgefahr oder anderen schwerwiegenden Gefahren der öffentlichen Sicherheit einhergehen.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts: „Der pauschale Verweis auf Verstöße insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und Einhaltung des Mindestabstandsgebots ohne Plausibilisierung und Darlegung konkreter Einzelheiten genügen nicht. Zudem bedürfe es angesichts des hohen Stellenwert der Versammlungsfreiheit stets einer aktuellen Prognose zu den möglichen Infektionsgefahren aufgrund der tatsächlichen Corona-Fallzahlen.“