Die Polizei hatte die „Spaziergänge“ in Cottbus bis zum 13. Februar per Allgemeinverfügung untersagt. Das Gericht erklärte dies nun für rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ein von der Versammlungsbehörde des Landes Brandenburg angeordnetes 14-tägiges präventives Verbot unangemeldeter Versammlungen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht habe dies am 4. Februar in einem Eilverfahren entschieden, teilte das Gericht am Dienstag mit. Michael Stübgen, Innenminister des Landes Brandenburg (CDU), sagte während einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag: „Wir haben dagegen Beschwerde beim OVG eingereicht und aufschiebende Wirkung beantragt. Über beide Anträge ist noch nicht entschieden.“ Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist also noch nicht rechtskräftig.