Impfzwang gegen EU-Recht: Holländische Anwälte für Österreichs EU-Ausschluss

Brief an Nehammer: „Paria Europas“ durch Verstoß gegen Menschenrechte

  1. 2G-Regime verstößt gegen EU-Recht
  2. Stichzwang erinnert an “unappetitliche Vergangenheit Österreichs”
  3. Experimental-Stiche unwirksam bei Omikron
  4. Gentherapierte häufiger von Omikron betroffen – Daten aus Dänemark
  5. Impfplicht: “Verstoß gegen viele Grundrechte – um nicht zu sagen kriminell”
  6. Sowohl Charta der Grundrechte als auch EU-Menschenrechtskonvention wird gebrochen
  7. Österreich außerhalb der europäischen Rechtsordnung – Suspendierung aus EU
  8. Das Schreiben der Anwälte an Nehammer

Seitens des Corona-Regimes und seiner willfährigen Schreibsklaven wird man nicht müde zu versuchen, die friedlichen Massen-Proteste gegen den drohenden Stich-Zwang in die Ecke von Rechtsextremen und sonstigen Extremisten zu drängen. Eine holländische Anwaltskanzlei verortet “Kriminelles” offenbar andernorts – nämlich auf der Regierungsbank! Die Juristen drohen Österreich wegen der Stich-Zwang-Pläne eine Suspendierung aus der EU anzustreben: „wenn tatsächlich eine Impfpflicht eingeführt wird, dann hat ein Land wie Österreich mit einer Regierung wie der Ihren keinen Platz in der EU“, stellt man im Schreiben an Kanzler Nehammer (ÖVP), das dem Wochenblick vorliegt, klar. Weit hat es diese Regierung gebracht…

Quelle: https://www.wochenblick.at/brisant/impfzwang-gegen-eu-recht-hollaendische-anwaelte-beantragen-oesterreichs-eu-ausschluss/


Österreich wurde einmal als reiches und hochentwickeltes Land angesehen – auch bezogen auf die demokratischen Verhältnisse im Land. Seit bald zwei Jahren allerdings reißt die schwarz-grüne Regierung sämtliche Errungenschaften der letzten Jahrzehnte gewaltsam nieder. Die schrittweise Abschaffung der Menschrechte, mit der unsere Unrechts-Regierung mehr als nur kokettiert, scheint nun allerdings zu weit zu gehen. Eine holländische Anwaltskanzlei will Österreich im Falle der Einführung der Spritz-Pflicht von der EU suspendieren – im schlimmsten Fall sogar ausschließen. Eine der Unterzeichnerinnen des Briefes an Nehammer ist die Rechtsexpertin Eva Vlaardingebroek. Erst kürzlich berichtete Wochenblick über ihre Warnung im US-Nachrichtensender Fox News, dass mit der Stich-Pflicht auf lange Sicht ein Sozial-Kredit-System chinesischer Prägung eingeführt werden soll. Der Brief an Nehammer stammt also von Juristen, die durchaus auch international Gehör finden.

2G-Regime verstößt gegen EU-Recht
Man beobachte das harte Corona-Regime in Österreich mit „Argusaugen“ und kritisiert in dem Schreiben an Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) auch das „unlautere 2G-System“, das gegen das EU-Recht auf „Freizügigkeit und freien Aufenthalt“ verstoße. Man werde auch diesbezüglich eine Beschwerde bei der europäischen Kommission einbringen.

Stichzwang erinnert an “unappetitliche Vergangenheit Österreichs”
Der Umgang mit denjenigen, die sich dem verordneten Gentechnik-Experiment entziehen wollen, erinnere „an die sehr unappetitliche Vergangenheit Österreichs und an eine ganze Reihe berüchtigter Österreicher aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.“ Österreich sei nun wieder „der Paria Europas“ und die Welt schaue mit Schrecken auf unser Land – und daneben auch noch auf Deutschland und Italien. „Aus historischer Sicht höchst interessant“, wird im Brief hierzu angemerkt.

Experimental-Stiche unwirksam bei Omikron
Mit Hinweis auf die Omikron-Variante wird festgehalten, dass mittlerweile erwiesen sei, dass die Gentechnik-Stiche die Zahl der Infektionen nicht reduzieren würden. Im Gegenteil, scheine „die Omikron-Variante einen besonderen Appetit auf geimpfte Personen zu haben“. Denn bereits drei Monate nach dem Stich sei das Risiko einer Infektion für die „Geimpften“ höher.

Gentherapierte häufiger von Omikron betroffen – Daten aus Dänemark
Aktuelle Daten aus Dänemark belegen diese Aussagen. Demnach gibt es bei den zweifach gestochenen 5- bis 11-Jährigen eine HÖHERE Infektionsraten. Und auch die „Booster“, also die „Auffrischungs-Impfungen“, führen nicht zu niedrigeren Infektionsraten.


🟠 ungestochen 🔵 2 Dosen – 🟢 Booster
Die Unwirksamkeit der Gen-Spritzen ist auch in nachfolgender Tabelle gut zu erkennen. Der Anteil der “Ungeimpften” bei Omikron ist fast gleich groß wie der, der “Geboosterten”. Allerdings ist die Gruppe der Spritzenvermeider mehr als 9-Mal so groß. Noch deutlicher wird es beim Anteil der doppelt Gestochenen: 79,8 Prozent der Omikron-Fälle sind auf diese Gruppe zurückzuführen. Diese Gruppe ist rund um das 3-Fache größer als jene der Nicht-Gestochenen.


Quelle: Bericht zu Omikron vom 7. Jänner 2022
Impfplicht: “Verstoß gegen viele Grundrechte – um nicht zu sagen kriminell”
Vor diesem Hintergrund sei die Durchsetzung einer Impfpflicht „ein klarer Verstoß gegen viele Grundrechte – um nicht zu sagen kriminell.“ Man halte „störrisch an einer diskriminierenden und stigmatisierenden Politik gegenüber Ungeimpften“ fest. Aufgrund der Omikron-Mutante sei ein epidemiologischer Nutzen einer solch „drakonischen Maßnahme“ gering und “möglicherweise sogar negativ.“

Das Gesetz sei auf mehreren Ebenen „perfide“. Denn wohlhabende Österreicher könnten sich sozusagen von der Pflicht zur Nadel freikaufen, indem sie die horrenden Geldstrafen bezahlen. Der österreichischen Gesellschaft würde so zusätzlich ein enormer Schaden zugefügt und das Gesetz schaffe einen Präzedenzfall in der EU. Würde Österreich jetzt nicht „zurückgepfiffen“, werde sich Deutschland dahinter verstecken und ebenfalls ein Impfpflicht-Gesetz verabschieden.

Sowohl Charta der Grundrechte als auch EU-Menschenrechtskonvention wird gebrochen
Nehammer möge sich vorstellen, welcher „Sturm des Protests und welche möglichen Sanktionen“ über das Land hereinbrechen würden, so das Unrechts-Gesetz kommen sollte. Österreich verstoße mit dem Gesetz außerdem gegen die Charta der Grundrechte der EU (CHEU). Dieser sieht bei medizinischen Eingriffen „die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung“ vor. Eine Impfpflicht sei das „buchstäbliche Gegenteil davon“ und sei daher „unbedingt zu verbieten“. Weiters untersage der Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EKSM) einen derartigen Eingriff in die persönliche Integrität des Körpers.

Ausgerechnet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), dass die Regierung als Rechtfertigung heranzieht, wird hier als Gegenargument gegen den geplanten Stich-Zwang angeführt. Dieses akzeptierte den Eingriff in die Grundrechte deshalb, weil es um gründlich getestete Impfstoffe ging, deren Wirksamkeit unbestritten ist und die vor allem die Ausbreitung des Virus (in diesem Fall Masern) auch tatsächlich verhindern. Die experimentellen und nur bedingt durch die EMA zugelassenen Gentechnik-Seren gegen Covid-19 sind dagegen „relativ neu“ und können die weitere Verbreitung des Virus nicht eindämmen.

Österreich außerhalb der europäischen Rechtsordnung – Suspendierung aus EU
Österreich stelle sich mit der geplanten Stich-Pflicht außerhalb der europäischen Rechtsordnung und man werde daher die Europäische Kommission und/oder den Europarat dazu auffordern Maßnahmen zu ergreifen, „um Österreich als Mitglied der EU sofort zu suspendieren“. Wenn das nicht ausreiche, werde man versuchen, Österreich aus der EU auszuschließen.

Das Schreiben der Anwälte an Nehammer
20220119_Brief_an_den_Österreichischen_Bundeskanzler_zur_ImpfpflichtHerunterladen