Berlin Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Corona-Pandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.
Oberverwaltungsgericht bestätigt Böller-Verkaufsverbot
29. Dezember 2021
Corona-Politik, Deutschland