Weltärztepräsident kritisiert „kleine Richterlein“ für Urteile zu 2 G

eltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat Richter wegen Urteilen zu Corona-Maßnahmen scharf kritisiert. „Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2 G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten“, sagte Montgomery der Zeitung „Die Welt“ laut Vorabmeldung vom Sonntag. So maße sich ein Gericht an, etwas, das sich wissenschaftliche und politische Gremien mühsam abgerungen hätten, mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit zu verwerfen.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/montgomery-kritisiert-richter-fuer-aufhebung-von-corona-massnahmen-17702693.html


„Da habe ich große Probleme“, sagte Montgomery. Es gebe „Situationen, in denen es richtig ist, die Freiheitsrechte hinter das Recht auf körperliche Gesundheit – nicht nur der eigenen Person, sondern aller – einzureihen“. „Und eine solche Situation haben wir“, sagte der Weltärztepräsident.

Montgomery sieht in der derzeitigen Pandemielage die Chance, mit Omikron die Durchimmunisierung schneller zu erreichen. „Wenn das Omikron-Virus, was wir im Moment nur hoffen können, eine deutlich geringere Krankheitslast hat, würde ich dennoch impfen wie verrückt“, sagte er weiter.

„Die Ungeimpften müssen die Erkrankung dann eben durchmachen – am Ende hätten wir dann vielleicht das Glück gehabt, dass wir die Durchimmunisierung schneller erreichen“, fügte er hinzu. Er rechne aber damit, „dass da noch mehr kommt“. Es werde „noch weitere Varianten geben – das griechische Alphabet geht noch bis Omega“.


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Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) reagierte am Sonntagabend auf Montgomerys Äußerungen und wies dessen Kritik an Richtern wegen Urteilen zu Corona-Regeln zurück. „Deutschland kann stolz sein auf seine hervorragend qualifizierte und unabhängige Richterschaft. Sie öffnet den Zugang zum Recht und erweckt die Idee des Rechtsstaats zum Leben“, schrieb der FDP-Politiker auf Twitter. „Daher verdient sie Respekt – und zwar unabhängig davon, ob dem Betrachter jede Entscheidung gefällt“, fügte Buschmann hinzu.

Hintergrund ist ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember. Dieses hatte die 2-G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht. Unter anderem beanstandete der Senat, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zum tatsächlichen Infektionsrisiko im Einzelhandel fehlten. Zudem könnte der Staat Kunden auch im Einzelhandel verpflichten, eine FFP2-Maske zu tragen. Dies würde das Infektionsrisiko derart absenken, „dass es nahezu vernachlässigt werden könne“, erklärte das Gericht.
Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und unabhängig von der Inzidenz 2 G im Einzelhandel gelten soll. Ausnahmen von der 2-G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien.