Impfpflicht in Kliniken: Erste Klage in Karlsruhe eingegangen

Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis zum 15. März 2022 eine Impfung nachweisen. Nun wurde eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Teil-Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, gemeinsam mit einem Eilantrag.

Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am 20. Dezember auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Klage sei am 14. Dezember von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/impfpflicht-in-kliniken-erste-klage-in-karlsruhe-eingegangen-215850/


Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis zum 15. März 2022 eine Impfung nachweisen. Nun wurde eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Teil-Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, gemeinsam mit einem Eilantrag.
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am 20. Dezember auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Klage sei am 14. Dezember von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

Impfpflicht gilt auch für in Kliniken tätige Handwerker
Die Impfpflicht war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Dazu zählen neben Ärzten, Pflege- und Verwaltungspersonal auch Handwerker, die dort täglich oder für einzelne Auftragstätigkeiten im Einsatz sind – etwa Reinigungskräfte oder Elektriker.

Die begrenzte Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft. Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind – oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

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Eilantrag gegen 3G-Pflicht im Nahverkehr abgewiesen
Ein erster Eilantrag einer Einzelperson gegen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen blieb unterdessen ohne Erfolg, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Die Verfassungsrichterinnen und -richter hätten ihn am 13. Dezember ohne Begründung abgewiesen (Az. 1 BvQ 113/21). Seit 24. November müssen Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für den Luftverkehr.