Bund und Länder erwägen Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene

Maximal zehn Personen bei privaten Treffen, Großveranstaltungen ohne Zuschauer – spätestens ab 28. Dezember: Ein Entwurf für die Beschlussvorlage zum Bund-Länder-Treffen am Dienstag sieht Restriktionen auch für Geimpfte und Genesene vor.

Es sieht alles nach einem weiteren Weihnachtsfest im Zeichen der Coronapandemie aus: Die Omikron-Variante greift rasend schnell um sich, der neu geschaffene Expertenrat der Bundesregierung warnt nicht nur vor einer Überlastung des Gesundheitssystems, sondern auch vor Einschränkungen bei anderen Teilen der kritischen Infrastruktur, etwa bei Polizei, Feuerwehr, Strom- oder Wasserversorgung wegen hoher Infektionszahlen.

Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-bund-und-laender-erwaegen-kontaktbeschraenkungen-auch-fuer-geimpfte-und-genesene-a-1f07279c-dd49-400a-a1b4-0d9e65a3c94e


Bund und Länder wollen am Dienstag über weitere Maßnahmen sprechen – und schon jetzt zeichnet sich ab, dass nach Weihnachten Verschärfungen anstehen dürften. Das geht aus einem Entwurf für die Beschlussvorlage zu dem Treffen hervor, die dem SPIEGEL vorliegt.

Das Dokument ist auf Montag, 15.45 Uhr, datiert. Damit spiegelt es den Diskussionsstand nach einem Treffen der Chefs der Staatskanzleien wider. Im Vergleich zu einer früheren Version gibt es Veränderungen vor allem an zwei Punkten: Es ist offenbar nicht mehr strittig, dass spätestens ab 28. Dezember Klubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten werden sollen. Zudem besteht zwischen den Chefs der Staatskanzleien offenbar Einigkeit, dass überregionale Großveranstaltungen, etwa in Sport oder Kultur, spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer stattfinden sollen.

Es ist allerdings immer noch möglich, dass die Beschlussvorlage vor Beginn des Treffens am Dienstag noch weiter verändert oder ergänzt wird. Dies kam bei früheren Bund-Länder-Runden mehrmals vor. Beim vergangenen Treffen Anfang Dezember war sogar noch während des Treffens ein Böllerverbot zu Silvester auf die Agenda genommen und beschlossen worden.

Der nun bekannte Entwurf für die Beschlussvorlage, der die Beratungen der Staatskanzlei-Chefs abbildet, sieht damit nun insgesamt folgende Maßnahmen vor:

Wegen der Omikron-Variante sind Beschränkungen für Geimpfte und Genesene geplant: Spätestens ab 28. Dezember sollen sich maximal zehn Personen privat treffen dürfen – im Innen- wie Außenbereich. Kinder bis 14 Jahre sollen nicht mitgezählt werden. »Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten«, heißt es in dem Dokument.
Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Dann sind Treffen wie bislang auf den eigenen Haushalt und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung ist aber offenbar noch umstritten.
Klubs und Diskotheken in Innenräumen sollen spätestens ab dem 28. Dezember geschlossen werden – bei diesem Punkt hatte es zuvor noch Diskussionsbedarf gegeben.
Überregionale Großveranstaltungen – etwa im Sport- oder Kulturbereich – sollen spätestens ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer stattfinden. Im ersten Entwurf zur Beschlussvorlage waren noch Kapazitäts- und Publikumsobergrenzen enthalten gewesen.
Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen ihre Pandemiepläne überprüfen und gewährleisten, dass diese auch kurzfristig aktiviert werden können.

In dem Entwurf ist erneut der Appell enthalten, sich impfen zu lassen oder bei vorhandener Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung zu holen. Es wird dazu aufgerufen, die Impfkampagne auch über die Feiertage fortzuführen – daran sollten sich alle Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Apotheken beteiligen. Bund und Länder rufen in dem Entwurf zudem dazu auf, rasch Angebote für Kinderimpfungen für Fünf- bis Elfjährige wahrzunehmen.
Es wird appelliert, die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern über Weihnachten zu begrenzen und »die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen«. Zudem wird dazu aufgerufen, sich vor derartigen und anderen Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zu testen.
Bund und Länder erinnern an das An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr, ebenso an das Feuerwerksverbot an diesen Tagen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist generell verboten. »Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems«, heißt es in dem Dokument.
Die 2G- oder 2G-plus-Regel gilt für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos oder Gaststätten weiterhin, ebenso im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.