Mannheim (dpa/lsw) – Bis auf weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim setzte nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug, die nur Geimpften und Genesenen Zugang erlaubt. Er gab damit einem Pharmazie-Studenten Recht (Az.: 1 S 3670/21).
Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regelung an Hochschulen
17. Dezember 2021
Corona-Politik, Corona-Test, Deutschland, Impfauswirkungen