Hannover. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2G-Regelung im niedersächsischen Einzelhandel außer Kraft gesetzt. Ein Unternehmen hatte gegen die entsprechende Rechtsvorschrift in der niedersächsischen Verordnung geklagt. Der Gerichtsbeschluss gilt ab sofort und ist nicht anfechtbar.
![Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag. Die 2G-Regelung im Einzelhandel sei „kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.](https://b2528902.smushcdn.com/2528902/wp-content/uploads/2021/12/image-163.png?lossy=1&strip=1&webp=1)