Exklusiv: Feldwebel erzählt über seinen Arrest wegen verweigerter Impfung

Zuletzt wurde an gleicher Stelle von einer Mahnwache an der Mindener Kaserne berichtet. Letztes Wochenende fand diese Mahnwache zu Ehren des Soldaten statt. Wir werden weiter unten noch auf sie eingehen. Der Soldat war auf Grund seiner individuellen Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, in der Mindener Kaserne inhaftiert worden.

Quelle: https://reitschuster.de/post/exklusiv-feldwebel-erzaehlt-ueber-seinen-arrest-wegen-verweigerter-impfung/

Die von der Bundeswehr beschlossene Duldungspflicht erlaubt es, den Soldaten den Befehl zur Impfung zu geben, wogegen sich der Feldwebel zur Wehr setzte.

Bei dem Feldwebel handelt es sich um Robert Müller, der vom 7. bis 13.12. in der Mindener Kaserne zur Verbüßung seines Disziplinararrests inhaftiert war.

Müller ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Er hat sich entschlossen, mit reitschuster.de zu sprechen und von seinen Erfahrungen zu berichten, die hier im Folgenden wiedergegeben werden sollen. Die offiziellen Dokumente zum gesamten Vorgang liegen vor.

Verweigerung der Impfung
Nachdem die Duldungspflicht am 24.11. durch die damals scheidende Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer beschlossen und angeordnet worden war, wurde Müller von seinem vorgesetzten Oberstleutnant aufgefordert, die Impfung an sich im Zuge der Duldungspflicht durchführen zu lassen. Allerdings eher ein Rat, kein direkter Befehl.

Daraufhin verweigerte er die Impfung und begründete seine Entscheidung ausführlich, die sowohl auf persönlichen, als auch auf moralischen Überlegungen beruht.

Ein weiteres Mal wurde Müller von seinem Zugführer – Oberleutnant – aufgefordert, die Impfung durchzuführen. Allerdings auch diesmal nicht als direkter Befehl. Er solle sich mit dem Arzt in Verbindung setzen, um dort die Impfung vornehmen zu lassen oder ggf. zu verweigern.

Der Vorfall wurde sowohl in einer sog. Dienstlichen Erklärung als auch in einem Vernehmungsprotokoll gegenüber einem Oberstleutnant festgehalten, das hier auszugsweise gezeigt wird.

In seiner Verweigerung argumentierte Müller mit verschiedenen Paragraphen aus dem Soldatengesetz, Strafgesetzbuch und dem Grundgesetz.

§ 11 (2) SG – “Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.“

Nun ist die Frage, was in dem Fall eine erhebliche Gefahr darstellt. Anhaltspunkte für eine Berechnung der relativen Gefährlichkeit der Impfung werden hier gegeben.

§ 17a (4) SG – “Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.”

§ 89 (1) StGB – ”Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Art. 2 (2) GG – “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”

Erst entlassen, dann krankgeschrieben und anschließend eingesperrt
Der Feldwebel wurde daraufhin noch einmal von seinem Abteilungsleiter, einem anderen Oberstleutnant vernommen. Nachdem die Entscheidung nochmals begründet wurde, folgte die fristlose Entlassung nach § 55 (5) SG.

Während der gesamten Prozedur wurde Müller respektvoll behandelt und weder angeschrien noch verbal unter Druck gesetzt. Das Gespräch wurde auf einer sachlichen Ebene geführt.

Nach der Kündigung wurde ihm der Entzug eines Monatslohns oder eine Arreststrafe aus disziplinarischen Gründen angekündigt. Dies sei noch zu klären. Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme im Anschluss an die Kündigung gilt als nicht verhältnismäßig und ist daher ungewöhnlich.

Am folgenden Tag erwähnte der Abteilungsleiter gegenüber dem Feldwebel, dass man mit diesem Vorgehen “ein Zeichen setzen” wolle und dass Müller nicht der einzige Soldat sei, der sich der Impfung verweigere. Die Intention ist klar: Durch die Bestrafung des Soldaten sollen andere Abweichler auf Linie gebracht werden.

Nun folgte eine ärztliche Untersuchung. Müller hatte die Tage zuvor bedingt durch den hohen Stress nur wenig geschlafen und schlecht gegessen. Der Sanitäter schrieb ihn daraufhin aus psychischen Gründen für zwei Tage krank. Die Krankheit sollte zu Hause auskuriert werden (KZH).

Einige Stunden später wurde diese Krankschreibung dann vom Stabsarzt wieder rückgängig gemacht. Die Entscheidung hieß nun “Krank auf Kaserne und vernehmungsfähig.”

Am nächsten Tag wurde Müller dann der Beschluss eines öffentlichen Richters vorgelegt, wonach er zu sieben Tagen Arrest verurteilt sei. Der Richter hätte sogar den sofortigen Arrest angeordnet, was dann aber vom Vorgesetzten Müllers verhindert worden wäre, damit dieser wenigstens noch seine Sachen packen könne. Am Morgen des nächsten Tages führte man Müller nochmal vor einen zivilen Arzt.

Der Arzt versuchte ihn dann nochmal von der Impfung zu überzeugen. Allerdings ging der Arzt nicht ansatzweise auf die oben dargelegten Beweggründe ein. Der Arzt behauptete lediglich stur, die Impfung wäre gut. Müller war schockiert über den Wissensstand des Arztes und über den plumpen Versuch, seine wohlbegründete Entscheidung zu ändern.

Er vermutet, dass hier zuletzt doch noch versucht werden sollte, ihn zur Impfung zu überreden. Zuvor hatte man es von Seiten der Vorgesetzten argumentativ nicht mit Müller aufnehmen  wollen und ihn nicht überzeugen wollen.

Ein Oberstleutnant drückte vor dem Abteilungsleiter sogar Bewunderung über seine Standhaftigkeit aus. Viele Soldaten wären an seiner Stelle schon eingeknickt. Allerdings betonte der Oberstleutnant auch, dass Müller sich irre. Müller erwiderte, das sei ihm unbenommen, aber er wünsche sich trotzdem, frei über einen medizinischen Eingriff entscheiden zu dürfen. Und er wünsche sich, dass diese Einstellung ebenso respektiert würde, wie er die Meinung des Oberstleutnants respektiere.

Arrest in Minden
Am Dienstag, den 7.12. wurde Müller dann in die Mindener Kaserne gebracht, um den Arrest zu verbüßen. Auch dort musste er sich immer wieder rechtfertigen, warum er sich denn nicht impfen ließe, was ihm inzwischen schon merklich auf die Nerven schlug, da er nicht einsehen wollte, wofür er sich überhaupt erklären solle, da dies ganz alleine seine Entscheidung sei.

Auf Müller wirkten die ihn bewachenden Soldaten etwas verdutzt, da nicht so richtig klar war, wie mit ihm umgegangen werden sollte. Arrestanten sind, seitdem der Grundwehrdienst 2011 ausgesetzt wurde, eine echte Rarität.

Die Behandlung durch die Kameraden war fast durchgehend vorbildlich. Vom diensthabenden Stabsunteroffizier wurde Müller zwar wie ein Verbrecher behandelt und auf Schritt und Tritt verfolgt, alle anderen aber traten ihm eher respektvoll und auf Augenhöhe gegenüber.

Mit vielen Soldaten führte er Gespräche. Eine willkommene Abwechslung, auch auf die Gefahr hin, sich ständig zu wiederholen. Hatte er doch ansonsten viel Zeit, die er lesend in seiner Zelle verbrachte.

Alle Kameraden hätten sich für seine Geschichte interessiert und ihn ausgefragt. Insgesamt waren die Behandlung und der Umgang respektvoll. Keiner der Soldaten hatte Verständnis für die Disziplinarmaßnahme, die Müller auferlegt wurde. Insbesondere in Verbindung mit der Kündigung sei diese Behandlung viel zu hart, äußerten die Kameraden.

Scharfe Munition gegen “Störer” auf der Mahnwache
Am Donnerstag hatte es dann die erste Mahnwache auf dem Mindener Domplatz gegeben. Die Teilnehmer wurden von der Polizei verscheucht, da die Mahnwache nicht angemeldet war.

Samstag folgte die nächste Mahnwache vor der Kaserne mit etwa 30 bis 50 Menschen und am Sonntag nochmals eine größere Mahnwache mit 100 bis 150 Menschen, die ihre Solidarität mit dem Feldwebel bekundeten.

Zusätzlich zum Wachdienst wurden dann am Sonntag Soldaten angefordert, die die Mahnwache begleiten sollten. Scheinbar schätzte man die mit Kerzen „bewaffneten“ Menschen als Bedrohung ein.

Die Soldaten hatten auf Befehl ihres Kommandanten scharfe Munition aufgeladen. Mit Schlagstöcken und scharfen Waffen patrouillierten sie dann abseits der Veranstaltung, deren Teilnehmer als “Störer” bezeichnet wurden, und hielten sich in Bereitschaft. Der Feldwebel beobachtete, wie ein Soldat Trockenübungen mit dem Schlagstock durchführte.

Dass scharfe Munition im Einsatz war, wurde dem Autor auch von anderer Stelle bestätigt.

Das überzogene Vorgehen sorgte auch bei den anwesenden Wachleuten für Irritation und Beschämung. Der Offizier vom Wachdienst (OvWa) wurde auf die völlige Ungefährlichkeit der anwesenden Teilnehmer hingewiesen. Die Gewehre wurden dann in Laufe der Veranstaltung abgezogen und der OvWa bestätigte am Ende der Mahnwache die Friedlichkeit der Teilnehmer.

Ob der Kommandant, der den Befehl zum Aufladen scharfer Munition gab, selbst auf Befehl handelte, ist Müller nicht bekannt.

Entlassung am Montag
Am Montag, den 13.12. wurde Müller der Stabsärztin zur Abschlussuntersuchung vorgeführt, anschließend entlassen und an seinen Standort zurücktransferiert.

Als gläubiger Mensch betrachtet Müller die Woche unter Arrest als Erdung, hatte er doch endlich einmal wieder Zeit, zur Ruhe zu kommen und sich zu besinnen. Im Gespräch macht er einen unbeirrten Eindruck. Er will zu seiner Entscheidung stehen und mit allen Konsequenzen leben.

Dabei gibt er zu bedenken, dass er sich durchaus irren könne, dies aber nichts an dem Grundsatz ändere, Menschen die freie Entscheidung zur Einnahme einer medizinischen Behandlung zu überlassen, ohne sie dabei mit der Kündigung zu bedrohen.

Der gesamte Vorgang habe ihm vor Augen geführt, mit welch perfiden Druckmitteln inzwischen in der Bundeswehr gearbeitet werde.

Der Feldwebel sagt, dass er durch das, was er in den letzten Wochen miterleben musste, innerlich ohnehin schon mit der Bundeswehr abgeschlossen habe.

Er sei überwältigt von der Flut an tollen Menschen, die er schon nach so kurzer Zeit durch seine Entscheidung kennengelernt habe. Nach der Veröffentlichung des ersten Artikels am Freitag hatte ein Leser sich sogar bereit erklärt, die anfallenden Anwaltskosten zu übernehmen. Dem Leser sei auch an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt.

Müller sagt, er hat geschworen, dem Deutschen Volk zu dienen und es zu schützen. Und er erwartet dieses Verhalten von allen anderen Soldaten, ob geimpft oder ungeimpft.

Derzeit liegen dem Autor keine weiteren Fälle eines solchen Vorgehens innerhalb der Bundeswehr vor. Es ist möglich, dass Müller der erste Mensch in Deutschland ist, der wegen seiner Impfentscheidung mit Freiheitsentzug bestraft wurde.

Wo sind die mutigen Offiziere, die diesen unwürdigen Befehl nicht an die ihnen anbefohlenen Soldaten weitergeben, sondern sich schützend vor sie stellen? Hier geht es im Kern schon lange nicht mehr um eine Impfung, sondern um eine freie oder eine unfreie Gesellschaft.