2G in Haan-Gruiten: Gastronom kontrolliert Ordnungsamt-Mitarbeiter

Der Restaurantleiter der Traditions-Gaststätte „Palazzo im Wiedenhof“ in Gruiten hat vier Mitarbeitern des Haaner Ordnungsamtes den Zutritt verwehrt, weil diese ihre Impfausweise nicht vorzeigen wollten. Daraufhin seien die städtischen Mitarbeiter, die die 2G-Regel der Restaurant-Gäste kontrollieren wollten, mit der Polizei wiedergekommen, schreibt Inhaber Dominik Winter auf der Internetseite des Restaurants.

Zwei der vier Ordnungsamts-Mitarbeiter hätten dann ihre Impfnachweise vorgezeigt; die anderen beiden hätten jedoch erklärt, diese nicht dabei zu haben. Dennoch wurde allen Kontrolleuren schließlich Einlass gewährt.

Quelle: https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/2g-regel-gastronom-kontrolliert-ordnungsamt-mitarbeiter-in-haan-gruiten_aid-64612829


Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt bestätigten den Vorfall, der sich am 5. Dezember ereignete. „Es ist verständlich, dass die Regelung, dass theoretisch nicht immunisiertes Personal von Polizei oder Ordnungsamt 2 G-Kontrollen durchführen darf, auf den ersten Blick auf Unverständnis stößt“, räumte der stellvertretende Leiter des Haaner Ordnungsamtes, Rainer Skroblies, ein. „Dieses Personal unterliegt aber keiner Impfpflicht. Im Betrieb unterliegen sie – wie im Übrigen auch das Personal in der Gastronomie – nicht der 2G-, sondern der 3 G-Regel“, stellte er klar.

Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehört es laut Coronaschutzverordnung, Orte wie Restaurants, in denen die 2G-Regel gilt, stichprobenartig zu kontrollieren. Gästen oder Mitarbeiter, die keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorweisen können, drohen Strafen. Laut der Stadt Haan sind die bisherigen Kontrollen gut gelaufen. „Die Mitwirkung der Betreiber und insbesondere der Gäste ist vorbildlich. Seitens der Gäste werden die Kontrollen sogar ausdrücklich begrüßt“, betonte Ordnungsamtsleiter Rainer Skroblies. Demnach seien bislang nur acht Verfahren wegen entsprechender Verstöße eingeleitet worden.

Jörg Habermann ist Restaurantleiter im „Wiedenhof“. Mehr als zwei Jahre arbeitet er dort bereits, kümmert sich unter anderem um die Belegung der Tische, das Personal und den Einkauf. Seit einigen Wochen ist er auch für die Einhaltung der 2G-Regel im „Wiedenhof“ zuständig. „Wir kontrollieren die Impfnachweise gewissenhaft und möchten Euch und Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten“, heißt es auf der Homepage des Restaurants.

Der Kölner Rechtsanwalt Guido Theißen, der sich mit der Thematik befasst hat, verweist auf die Coronaschutzverordnung, wonach klar geregelt ist, dass alle die ein Restaurant betreten, einen Impfnachweis nachbringen müssen. Eine Ausnahme stellt die reine Essensabholung dar. Eine Ausnahme für Ordnungskräfte sieht Theißen nicht: „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes erscheinen hier nur zu einer allgemeinen Kontrolle. Etwas anderes gilt nur dann, wenn „Tatsachen“ feststehen oder ein entsprechender begründeter Verdacht der Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht (§ 16 Infektionsschutzgesetz) oder Erkrankungen bereits festgestellt sind (§ 28 Infektionsschutzgesetz). Beide Voraussetzungen lagen hier eindeutig nicht vor. Im Grunde ist es wie bei einem Polizeibeamten, der Streife fährt. Auch dieser muss sich grundsätzlich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten und darf nur in dringend gebotenen und ausdrücklich gesetzlich geregelten Einsatzlagen hiervon abweichen (§ 35 StVO).“

Ordnungsamtsleiter Skroblies hingegen erklärt: „Wenn Ordnungsamt-Mitarbeitende die Gastronomie aufsuchen, um Kontrollen gemäß der Coronaschutzverordnung durchzuführen, sind sie „im Einsatz“. Im Infektionsschutzgesetz und in der CoronaSchVO sei demnach geregelt, „dass die Sicherheitsbehörden (hier die Ordnungsämter) gem. §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i. V. m. § 8 Abs. 1 CoronaSchVO zur Durchführung von Ermittlungen und zur Überwachung der angeordneten Maßnahmen (2G/3G-Regel) jederzeit dazu berechtigt sind, Räumlichkeiten zu betreten“, erläutert er.

Restaurant-Chef Dominik Winter sieht die Angelegenheit zwar mit Humor und tut sie als „nette, vorweihnachtliche Anekdote von außerordentlicher, wiedenhöfischer Güte“ ab, dennoch ist es auch für ihn nicht ganz nachvollziehbar, dass theoretisch ungeimpfte Ordnungsamtsmitarbeiter sein Restaurant betreten dürfen, um geimpfte Gäste zu kontrollieren.

Winter kritisiert zudem das Verhalten des Ordnungsamtes an diesem Abend, zumal schon eine Woche vor dem Vorfall die Stadt in seinem Restaurant stichprobenartig kontrolliert habe. Dabei sollen die Ordnungshüter (anderes Team) verständnisvoller reagiert und ihre Impfnachweise gezeigt haben. Auch seinem Restaurantleiter Jörg Habermann, der in seinem Job stets um Höflichkeit bemüht ist, geht es vornehmlich um einen respektvollen Umgang. Das habe er auch Ordnungsamtsleiter Rainer Skroblies und Bürgermeisterin Bettina Warnecke in einem Brief geschrieben – eine Antwort habe er noch nicht erhalten.