Ausgerechnet im Bundesverfassungsgericht, das neutral und objektiv über die Corona-Maßnahmen urteilen sollte, werden jetzt so drakonische Corona-Sicherheitsmaßnahmen eingeführt wie bislang nirgends im Land. Um in das oberste Gericht zu kommen, reicht nun teilweise selbst ein 2G-Plus nicht mehr aus. Das heißt, selbst Geimpfte und Genesene mit einem normalen Antigen-Test kommen nicht mehr in die heiligen Hallen – wie das bei einem klassischen „2G-Plus“ der Fall ist. Alle, die am 14.12. für eine Verhandlung das Gerichtsgebäude betreten wollten, mussten neben einem Impf- oder Genesenen-Zertifikat auch noch den Nachweis eines negativen PCR-Tests vorlegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegen durfte, wie der „Spiegel“ berichtete und auch viele andere großen Medien in Deutschland. Auf der Homepage des Gerichts ist noch eine alte Anordnung vom 1. Dezember zu sehen, der zufolge 3G gilt. Diese gelte auch weiter für alle anderen Verhandlungen außer der erwähnten, wie das Gericht zwischenzeitlich auf Anfrage von mir mitteilte,
Quelle: https://reitschuster.de/post/karlsruhe-wird-zum-corona-hochsicherheitstrakt/