Feldwebel verweigert Impfung – Seit drei Tagen unter Arrest

Bundeswehr erlässt Duldungspflicht der Impfung

Ende November beschloss die Bundeswehr für die mehr als 180.000 Soldaten eine Duldungspflicht. Die Soldaten müssen die Impfung also als erste Berufsgruppe erdulden.

Die Zeit schreibt dazu: “Gegen die verpflichtenden Corona-Impfungen waren bei der Bundeswehr zunächst die Beteiligungsgremien Sturm gelaufen, obwohl eine ganze Reihe anderer Impfungen vorgeschrieben sind – gegen teils weniger gefährlichere oder weniger ansteckende Krankheiten.”

Hier hat die Zeit das Schattenfechten auf den Höhepunkt getrieben.

Quelle: https://reitschuster.de/post/ja-feldwebel-verweigert-impfung-seit-drei-tagen-unter-arrest/


Oberfeldwebel verweigert Befehl
In Folge des Erlasses der Duldungspflicht schrieb der Oberfeldwebel Andreas Anton Oberauer am 2.12.2021 an seinen Vorgesetzten Major Heyne eine Stellungnahme. Den vollständigen Brief finden Sie hier.

Der Oberfeldwebel äußert, er werde den Befehl nicht befolgen, “da es sich offensichtlich um einen rechts- sowie verfassungswidrigen Befehl handelt”. Dabei beruft sich der Soldat auf § 11 Abs. 1 des Soldatengesetzes, wo es heißt, Soldaten müssen Befehle des Vorgesetzten zwar befolgen. Allerdings liege Ungehorsam “nicht vor, wenn ein Befehl nicht befolgt wird, der die Menschenwürde verletzt oder der nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt worden ist”.

Jemandem die Entscheidung darüber abzunehmen, sich eine Impfung mit bedingter Zulassung injizieren zu lassen, die noch vor wenigen Jahren nicht der Definition einer “Impfung” entsprochen hätte und darüber hinaus keine brauchbaren klinischen Studien durchlaufen hat, kann zu Recht als Verletzung der Menschenwürde angesehen werden.

Die Impfung ist indiziert und erfordert also bei jedem Menschen eine individuelle Beurteilung des Nutzen-Risiko-Profils. Es gibt hinreichenden Verdacht, dass die Impfung eines gesunden Soldaten im Hinblick auf diese Beurteilung einen negativen Nutzen aufweist.

Weiterhin argumentiert Oberauer, schränke der Befehl sein Recht auf Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) ein.

Der in der 1. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 231 in Bad Reichenhall stationierte Soldat fährt fort, die derzeit genutzten Impfstoffe seien gegen die derzeit kursierenden Varianten nicht ausreichend wirksam.

Er berichtet anschließend von Fällen aus seinem privaten Umfeld, die ihm unmissverständlich aufgezeigt haben, dass “dieses ungetestete Medikament nicht harmlos ist”.

Er kommt zu dem Schluss: “Da dieses Medikament keinen Schutz bietet, sehr wohl aber sehr häufig schwere Nebenwirkungen zur Folge hat, wird hier mein Recht auf körperliche Unversehrtheit unverhältnismäßig eingeschränkt.”

Vorwurf der Wehrzersetzung
Sollte dies der Realität entsprechen und der Oberfeldwebel richtig liegen, stünde kausal der § 89 StGB – Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane – im Raume.

Der Soldat äußert den Verdacht, es liege i.S.d. § 89 StGB Wehrkraftzersetzung vor. Deshalb dürfe er den Befehl nicht befolgen.

Nun folgen eindringliche Worte:

Die Geschichte hat uns gezeigt, dass einer politischen Ideologie nicht mit Gesetzen oder Vernunft beizukommen ist. [..]

Sie haben mich als gottesgläubigen Soldaten kennen lernen dürfen, welcher sich zu einem bewussten Dienst in den Streitkräften entschieden hat, und sich immer seiner historischen Verantwortung bewusst war. [..]

Sie wissen genauso gut wie ich, dass es hierbei nicht nur um die Impfung geht.

Ich habe geschworen, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes, tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe. Und das gilt für mich bedingungslos!

2 Jahre lang sehe ich nun zu, wie ein Artikel des Grundgesetzes nach dem anderen gebrochen wird.

Dies ist schon lange nicht mehr der Ausnahmefall, sondern ein Dauerzustand.

Protestaktion für Samstag geplant
Welche Folgen die Weigerung für den Oberfeldwebel hat, lässt sich erahnen, wenn man einen anderen Fall ansieht. Für das Verweigern der Impfung wurde ein anderer Feldwebel in Minden in militärischen Arrest genommen. Den Arrest verbüßt er in der folgenden Kaserne:

Herzog-von-Braunschweig-Kaserne
Wettiner Allee 15
32429 Minden

Eine Aktion zur Unterstützung des Soldaten ist am kommenden Samstag um 15:00 Uhr vor der Kaserne in Minden geplant. Es wird darum gebeten, dass jeder Teilnehmer eine Kerze mitbringt.

Bleibt die Frage, was wirklich mit dem Erlass dieser Impfpflicht erreicht werden soll, für eine Berufsgruppe, in der mehr Menschen durch Selbstmord als an COVID-19 sterben. Zumindest ist das Verhältnis in den USA so grotesk, dass bei uns in Deutschland darauf extrapoliert werden kann. In den USA standen 2020 573 Selbstmorde gegen 20 Covid-Tote. Die Anzahl der in Deutschland an COVID-19 gestorbenen Soldaten dürfte minimal sein.

In den USA tobt der juristische Streit zur Impfpflicht. Von dort kommen Meldungen zu Gerichtsurteilen, die eine Impfpflicht blockieren. Dies gilt bisher allerdings nur für die Privatwirtschaft. Klagen von Angehörigen des US-Militärs, die Impfpflicht zu stoppen, sind bisher abgewiesen worden.

In beiden Bereichen nimmt man wissentlich in Kauf, dass ein beachtlicher Anteil der Beschäftigten sich dieser würdelosen Erpressung nicht fügen und damit aus dem Dienst ausscheiden wird. Wenn sich nur 20 Prozent der Soldaten nicht impfen lassen, verliert die Bundeswehr knapp 40.000 Mann.

Wem ist damit geholfen?