Impfung mit russischem „Sputnik“ in Deutschland ungültig
Impfung ist nicht gleich Impfung. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Klage des Musikproduzenten und Ex-Bundestagsabgeordneten der Linken Diether Dehm gegen die Nicht-Anerkennung seiner Impfung mit dem russischen Wirkstoff Sputnik V zurückgewiesen. Sie wurde nicht zugelassen, wie Dehm reitschuster.de exklusiv mitteilte.
Der bekennende Putin-Sympathisant Dehm hatte sich schon früh in Moskau (10. Mai) und San Marino (19. Juli) mit Sputnik V impfen lassen. Der Politiker fordert, dass die Impfung mit Sputnik V in Deutschland „endlich anerkannt und zertifiziert werden soll“.
Quelle: https://reitschuster.de/post/karlsruhe-zementiert-zwei-klassen-gesellschaft-unter-geimpften/