Impfpflicht: Zwang wird im Gesetz explizit ausgeschlossen

Impfpflicht gilt für alle mit Wohnsitz in Österreich.

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an der Endfassung des Gesetzes zu Impfpflicht. Zahlreiche Details sind aber bereits durchgesickert. So soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, gelten. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft – 1,4 Mio. aber noch nicht. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird im Gesetzesentwurf, der der APA vorliegt, explizit ausgeschlossen.

Quelle: https://www.oe24.at/coronavirus/impfpflicht-zwang-wird-im-gesetz-explizit-ausgeschlossen/502132331


Impfpflicht gilt für alle mit Wohnsitz in Österreich.

Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an der Endfassung des Gesetzes zu Impfpflicht. Zahlreiche Details sind aber bereits durchgesickert. So soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben, gelten. Die allermeisten davon sind bereits zumindest einmal geimpft - 1,4 Mio. aber noch nicht. Die Anwendung von Zwang zur Durchsetzung der Impfpflicht wird im Gesetzesentwurf, der der APA vorliegt, explizit ausgeschlossen.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind neben Kindern unter 14 auch Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impften lassen dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion.

Wie viele ab 14-Jährige bereits geimpft sind, geht aus den veröffentlichten Zahlen des Gesundheitsministeriums im Detail nicht hervor, weil diese Altersgrenze hier nicht abgebildet wird. Klar ist allerdings, dass bei den über 15-Jährigen bereits 81 Prozent zumindest einmal geimpft sind und 77 Prozent über ein gültiges Impfzertifikat verfügen. Bei den unter 15-Jährigen sind 190.000 (oder 15 Prozent) zumindest einmal geimpft.

Somit wären noch rund 1,4 Millionen ab 15-Jährige übrig, die noch nicht einmal ihre erste Impfdosis erhalten haben. Sie (und die noch nicht geimpften 14-Jährigen) müssen bis zum geplanten Inkrafttreten der Impfpflicht ihre Impfung also entweder nachholen oder nachweisen, dass sie unter einen der Ausnahmegründe fallen.

Die Impfpflicht umfasst drei Stiche. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen.

Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Wer die Impfung verweigert, kann mit bis zu 600 Euro bestraft werden. Das eingenommene Geld soll in die Krankenanstalten fließen.

Im Fall einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Zulassung von Impfstoffen oder einer Änderung des Standes der Wissenschaft, insbesondere hinsichtlich der Impfintervalle, der Kombination der Impfstoffe, der für eine Schutzimpfung anerkannten Impfstoffe, oder der für eine ausreichende Schutzwirkung erforderlichen Anzahl an Impfungen, kann der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister mit Verordnung abweichende Regelungen erlassen, sofern dies aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist. Durch Verordnung können auch Vorgaben hinsichtlich der Kombination von Impfstoffen festgelegt werden. Ebenso kann im Fall weiterer Zulassungen die Liste der gültigen Impfstoffe erweitert werden.

Im Ministerium bestätigte man die medial kolportierten Details noch nicht. Der Entwurf werde gemeinsam mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS erarbeitet und im Lauf der Woche in Begutachtung gehen, so eine Sprecherin Mücksteins.