Heribert Prantl zu Corona-Urteil: „Ich bin ungläubig, empört, zornig!“

Der Jurist Heribert Prantl hält das Karlsruhe-Urteil zu Corona für „dürftig, gefährlich, feige“. Das Grundgesetz werde unter Pandemie-Vorbehalt gestellt.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/prantl-zu-corona-urteil-ich-bin-unglaeubig-empoert-zornig-li.198750


Herr Prantl, wie bewerten Sie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse?

Sie sind dürftig in ihrer Begründung. Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung.

Viele Juristen waren sehr erstaunt über das Urteil. Wie war Ihre Reaktion?

Erst war ich nur enttäuscht über das Ergebnis. Dann habe ich gelesen und noch mal gelesen. Und ich war, in dieser Reihenfolge: ungläubig, empört und zornig. Es ist ein peinliches Urteil. Wenn man das Bundesverfassungsgericht so schätzt, wie ich es tue, weil es sich große und größte Verdienste erworben hat – dann hat man ein Fremdscham-Gefühl. Ich habe mich gefragt, wo die intellektuelle Kraft dieses Gerichts geblieben ist. Vom Geist der großen Richter in der Geschichte des Verfassungsgerichts –  Helmut Simon, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dieter Grimm, Winfried Hassemer – ist nichts zu spüren: keine Checks, keine Balances.
Dann nahm ich mein Buch über „Glanz und Elend der Grundrechte“ aus dem Regal, das ich im Jahr 2014 geschrieben habe. Ich habe die Passagen noch einmal gelesen, in denen ich das Verfassungsgericht dafür gerühmt habe, die Grundrechte entfaltet, ihnen Kraft gegeben zu haben. „Eine Verfassung ist dafür da, den Menschen Halt zu geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht getan.“ Das habe ich wie gesagt zum 65. Grundgesetz-Geburtstag geschrieben. Ich fürchte, dass diese Zeit vorbei ist. Wenn sich nicht noch etwas ändert, markieren die Corona-Beschlüsse einen Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts.

Was ist die größte Schwäche?

Ich habe nicht erwartet, dass das Gericht die angegriffenen Corona-Maßnahmen rundweg für verfassungswidrig erklärt. Ich habe mir aber erwartet, dass es Leitlinien formuliert, dass es Leitplanken aufstellt. Die Beschlüsse laufen auf den falschen Satz hinaus, dass Not kein Gebot kennt. Die Gebote stehen aber im Grundgesetz, sie müssen geachtet, geprüft und gewichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die einzelnen Freiheitsgrundrechte „nicht gewogen, aber für zu leicht befunden“. Ist das die neue Karlsruher Methode? Es wäre dies keine Art, mit Grundrechten umzugehen.

Die Karlsruher Beschlüsse geben der Politik fast alle Freiheiten bei der Corona-Bekämpfung. Gewiss: Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit ist ein großes, wichtiges, wertvolles Grundrecht. Aber es müssen nicht automatisch alle anderen Grundrechte beiseitespringen, wenn der Staat auch nur behauptet, dass die Maßnahmen, die er verordnet, dem Lebensschutz dienen. Das muss geprüft werden. Da reicht es nicht, wenn das Gericht stattdessen von einem angeblich schlüssigen Gesamtkonzept der Corona-Bekämpfung fabuliert – und sich so die penible grundrechtliche Prüfung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen erspart.

Was ist positiv an dem Urteil im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte?

Geben Sie mir eine Lupe.

Wie ändert sich Deutschland nach diesem Urteil?

Es schwindet die Sicherheit im Recht, an die ich glaube und glauben will. Man kann und darf das Gericht nicht dafür kritisieren, dass es sich auf die Corona-Gefahr konzentriert. Aber ich werfe dem Gericht vor, dass es sich einzig und allein auf diese Gefahr fokussiert. In Karlsruhe residiert nicht das RKI, sondern das Verfassungsgericht. Es hat andere Aufgaben als das Robert-Koch-Institut.

Unter welchen Bedingungen darf die Bundesregierung künftig die Bürgerrechte einschränken?

Bundesregierung und Parlament müssen sagen, dass es um die Abwehr größter Gefahren geht – und von einem Gesamtkonzept zu deren Bekämpfung reden. Das Grundgesetz wird von Karlsruhe quasi unter Pandemievorbehalt gestellt. Das Bundesverfassungsgericht geht dabei befremdlich vor: Erst kommt ein Lobpreis der Grundrechte. Die Handlungsfreiheit wird schön ausgemalt, das Persönlichkeitsrecht wird gestärkt, der grundrechtliche Schutz der Familie, auch der Patchworkfamilie, wird betont, den Kindern und Jugendlichen wird ein Recht auf Bildung, ein Recht auf Schule zuerkannt. Und dann wird gesagt, dass das alles im konkreten Fall nicht hilft und die schweren Eingriffe in diese Rechte zulässig sind. Die Grund- und Bürgerrechte werden erst hochgeschossen, dann abgeschossen. Es ist wie beim Tontaubenschießen.

Ist durch das Urteil das Prinzip der Verhältnismäßigkeit aufgehoben?

Nein, aber die Maßstäbe haben sich verschoben. Das Gericht übernimmt die Maßstäbe der Politik. Die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ ist, so hat es der Staatsrechtler Oliver Lepsius schön formuliert, „auf Leerlauf gestellt“.

Welche faktischen Begründungen muss eine Regierung künftig liefern oder reicht die Behauptung einer „Gefahr“?

Es kann ja kein Zweifel daran bestehen, dass Corona eine furchtbare Gefahr ist. Es geht um die Wirksamkeit, die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die dagegen aufgeboten werden. Das Infektionsschutzgesetz darf nicht zur Blaupause für die Bewältigung jedweder Gefahren werden.

Was bedeuten die Entscheidungen für den Einzelnen: Kann jetzt jeder als „Gefährder“ gelabelt und entsprechend verfolgt werden?

Nein, das steht nicht in den Beschlüssen. Aber so wird das womöglich in der öffentlichen Diskussion verstanden werden. Man wird sehen, wie mit Impfunwilligen umgegangen wird. Alle reden jetzt von einer Impfpflicht. Scholz will sie, Lindner stimmt auch zu. Sie wird wohl kommen. Kommt dann auch der Impfzwang? Und: Wird womöglich das Nichtimpfen kriminalisiert? Wird das Nichtimpfen zur Straftat? Ist dann künftig einer, der sich nicht impfen lässt, ein Straftäter? Das sind Befürchtungen, die ich habe. Wie gesagt: Dazu steht nichts in den Karlsruher Corona-Beschlüssen. Aber sie geben der Politik das Gefühl „anything goes“.

Hat der einzelne Bürger noch einen Rechtsschutz?

Tja, der Rechtsschutz ist und bleibt garantiert, aber der Ruf des Bundesverfassungsgerichts als oberster Garant dieses Rechtsschutzes ist lädiert. Der Ruf beruhte auch darauf, dass Verfassungsbeschwerden fundiert entschieden wurden. Das Bundesnotbremsen-Gesetz – das derzeit nicht in Kraft ist, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann – war ein sich selbstvollziehendes Gesetz. Es hat die Verwaltungsbehörden ausgeschaltet und den Rechtsweg zu den Fachgerichten abgeschnitten. Um sich gegen die unmittelbar von diesem Gesetz angeordneten Corona-Maßnahmen zu wehren, blieb dem Bürger keine andere Möglichkeit, als das Verfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen. Das aber hat nun die Verfassungsbeschwerden wie beschrieben abgewimmelt. Das heißt: Wenn die sich selbstvollziehenden Gesetze à la Bundesnotbremse zur Selbstverständlichkeit werden, Karlsruhe hat ja fatalerweise nichts dagegen einzuwenden, wird die Rechtsschutzgarantie zu einer bloß papierenen Garantie.

Wie passt das Urteil in die jüngste Tradition von Karlsruhe, die Bürgerrechte immer weiter einzuschränken, Stichwort „Terrorabwehr“?

Eigentlich gibt es eine gegenteilige Karlsruher Tradition. Diese Tradition besteht darin, Bürgerrechte zu stärken. Die ist aber in jüngerer Zeit nicht sehr gepflegt worden.

Ist es jetzt überhaupt noch sinnvoll, gegen irgendeine Corona-Maßnahme zu klagen?

Man darf nicht aufgeben. Karlsruhe hat sich schon des Öfteren selbst korrigiert. Aber solange das nicht geschieht, sind die Möglichkeiten für die Verwaltungsgerichte, in Corona-Angelegenheiten grundrechtssensibel zu entscheiden, sehr eingeschränkt worden.

Gibt es eine Instanz, die noch angerufen werden kann, zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte?

Versuchen kann man es, an einen Erfolg glaube ich nicht.

Olaf Scholz hat gesagt, jetzt gäbe es für die Regierung „keine roten Linien“ mehr. Das klingt nicht sehr beruhigend, oder?

Meine Großmutter hatte für solche Blindheit ein altes Sprichwort parat: „Wenn das Aug’ nicht sehen will, helfen weder Licht noch Brill’.“ Olaf Scholz hat mit seinem Satz eine rote Linie überschritten. Sein Koalitionsvertrag ist mit dem Satz „Mehr Fortschritt wagen“ überschrieben. Es ist nun ein seltsamer Fortschritt, Grundrechte kleinzumachen. Die roten Linien, die es angeblich nicht mehr gibt, zieht das Grundgesetz. Das ist so und das bleibt so, auch wenn sogar das Bundesverfassungsgericht so tut, als sähe es sie nicht.

Das Gespräch führte Michael Maier.