Übergangsfrist geplant: Impfpflicht in Pflegeheimen und Kliniken ab 16. März

Berlin – Die angekündigte Impf­pflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und am­bulanten Pflegediensten könnte ab dem 16. März gelten. Das geht aus einem Bericht des Redaktions­netzwerks Deutschland hervor.

Nach Informationen aus „Kreisen der Ampel-Parteien“ müssten dem Bericht zufolge alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Coronaimpfung vorweisen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/129700/Uebergangsfrist-geplant-Impfpflicht-in-Pflegeheimen-und-Kliniken-ab-16-Maerz


Berlin – Die angekündigte Impf­pflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und am­bulanten Pflegediensten könnte ab dem 16. März gelten. Das geht aus einem Bericht des Redaktions­netzwerks Deutschland hervor.

Nach Informationen aus „Kreisen der Ampel-Parteien“ müssten dem Bericht zufolge alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Coronaimpfung vorweisen.

Wer danach seine Tätigkeit starte, benötige den entsprechenden Nachweis von Anfang an, hieß es weiter. Mit der Übergangsfrist hätten alle Betroffenen genug Zeit, sich jetzt noch impfen zu lassen.

Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen las­sen können. Der Gesetzentwurf zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ solle bis spätestens Mitte De­zember im Bundestag beschlossen werden.

Ohne Nachweis dürfe die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen nicht mehr ausgeübt werden. Eine Miss­achtung werde als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet.

Mit der Gesetzes­änderung sollen insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer An­steckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu COVID-19-Ausbrüchen gekommen.

Bund und Länder hatten sich gestern darauf verständigt, dass der Bundestag „zeitnah“ über eine allge­meine Impfpflicht entscheiden soll. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung vorbereiten.

Auch soll es den Beschlüssen zufolge eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für bestimmte Berufsgrup­pen im Gesundheitswesen geben, also etwa für Beschäftigte in Altenpflegeeinrichtungen und Kliniken. Einen entsprechenden Vorschlag für einen Gesetzentwurf hat das Bundesgesundheitsministerium bereits erarbeitet.

Eine Abstimmung über eine mögliche allgemeine Coronaimpfpflicht im Bundestag könnte nach Aussage von Regierungssprecher Steffen Seibert Anfang des nächsten Jahres stattfinden. „Wir sind dabei, einen Weg zu beschreiten, damit der Deutsche Bundestag Anfang des kommenden Jahres eine solche Entschei­dung fällt. Aber das liegt natürlich komplett in den Händen der Abgeordneten des Deutschen Bundes­tages“, sagte er heute in Berlin.

Seibert wies darauf hin, dass es vorher eine Empfehlung des Ethikrats zum Thema geben solle. „Das ist ja auch keine leichte Sache. Das ist eine Abwägungsfrage.“ Tenor der Einigung von Bund und Ländern am Donnerstag sei gewesen, dass man das jetzt für notwendig halte.

Der Sprecher erwähnte das „noch nie da gewesene Infektionsgeschehen“, die Situation in den Kliniken, verschobene Operationen und die „Tatsache, dass jeden Tag Patienten quer durch Deutschland geflogen werden müssen“. Das alles habe auch mit einer nicht ausreichenden Impfquote zu tun.