Berlin – Die angekündigte Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten könnte ab dem 16. März gelten. Das geht aus einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hervor.
Nach Informationen aus „Kreisen der Ampel-Parteien“ müssten dem Bericht zufolge alle bereits heute Beschäftigten und alle, die ab 1. Januar neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Coronaimpfung vorweisen.