Scholz denkt an Impfpflicht ab Anfang Februar

„Werde zustimmen, ganz klar“

Für eine begrenzte Impfpflicht hat Olaf Scholz sich bereits ausgesprochen – nun sieht der designierte Bundeskanzler auch die Zeit für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus gekommen. Der Bundestag soll darüber ohne den üblichen Fraktionszwang abstimmen.

Der voraussichtliche neue Bundeskanzler Olaf Scholz hat in der Bund-Länder-Schalte Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona gezeigt. Die Abstimmung darüber im Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie Medien übereinstimmend berichten. Dem SPD-Politiker ist es laut „Spiegel“ wichtig, „dass wir eine allgemeine Impfpflicht etablieren“. Er werde „als Abgeordneter jedenfalls zustimmen, um das ganz klar zu sagen“.

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Scholz-denkt-an-Impfpflicht-ab-Anfang-Februar-article22967909.html


Als zeitlichen Rahmen sprach Scholz, die Pflicht solle erlassen werden, "wenn jeder eine realistische Chance hatte, sich zweimal impfen zu lassen". Das "müsste uns bis Anfang Februar gelingen", so der 63-Jährige. In der Videoschalte beraten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Scholz und der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel die aktuelle Corona-Lage.

Scholz hatte sich bereits für eine Corona-Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen mit Risikogruppen ausgesprochen. "Impfen ist der Ausweg aus dieser Pandemie", hatte er bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags gesagt. Eine Ausweitung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bleibe zu prüfen. Zudem solle auch in Apotheken, Zahnarztpraxen und bei Tierärztinnen und Tierärzten geimpft werden.

Fraktionszwang gilt bei ethisch heiklen Fragen oft nicht
Eine Abstimmung ohne Fraktionszwang, wie jetzt anvisiert, kommt bei ethisch heiklen Fragen in Betracht. Parlamentsabgeordnete sind zwar grundsätzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet, aber in der Regel wird von ihnen erwartet, dass sie sich bei Abstimmungen an der Mehrheit ihrer Fraktion orientieren. Ausnahmen werden gemacht, wenn ethisch besonders sensible Entscheidungen anstehen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zentrale Entscheidungen zu Lockdown-Maßnahmen vom Frühjahr bekannt gegeben. Demnach sind die Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nun ging es zentral darum, ob angesichts der dramatischen Notlage in vielen Krankenhäusern bundesweite Verschärfungen kommen sollen.

Außerdem hat Scholz in der Schalte Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vorgestellt. Der neue Krisenstab soll vor allem die Booster- und weiteren Corona-Impfungen in Deutschland beschleunigen und möglichst zeitnah die Arbeit aufnehmen. Mehrere Länder wiesen in der anschließenden Diskussion darauf hin, dass dies nicht das eigentliche Thema der Beratungen sei.