Ab Mittwoch: Täglicher Corona-Test ist Pflicht für Ärzte und MFA!

2G zählt nicht mehr: Auch Ärzte und MFA in Praxen müssen sich ab Mittwoch regelmäßig auf Corona testen. Entweder per PCR oder jeden Tag mittels Schnelltest. Auch ein Testkonzept muss her. Die Kostenübernahme ist nicht geklärt.

Berlin. Auf Ärzte und MFA kommt neue Arbeit zu: Ab Mittwoch, den 24. November, müssen sie sich regelmäßig auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen – im Zweifel sogar täglich. Das sehen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, die am Mittwoch in Kraft treten.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Ab-Mittwoch-Taeglicher-Corona-Test-ist-Pflicht-fuer-Aerzte-und-MFA-424730.html

Danach müssen Angestellte und Beschäftigte in Praxen und Kliniken – also Ärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Fachangestellte (MFA), Pflegekräfte und alle anderen Berufe – einen negativen Coronatest vorlegen. Das gilt selbst dann, wenn sie geimpft oder genesen sind. Auch Besucher sind betroffen, allerdings nicht Behandelte, womit auch Patienten gemeint sein dürften.

Die Neuregelung in Paragraf 28b Absatz 2 IfSG sieht dafür unter anderem Antigen-Schnelltests vor. Geimpfte und Genesene dürfen auch Selbsttests verwenden. Die Ergebnisse der Antigentests sind nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) aber nur 24 Stunden gültig. Somit entsteht eine tägliche Testpflicht.

Praxis braucht Testkonzept
Alternativ können PCR-Testungen zum Einsatz kommen – dann genügen zwei Tests pro Woche. Problem: Für die Tests des eigenen Personals erhalten die Praxen bislang keine Kostenerstattung. Je Praxismitarbeiter bekommen sie derzeit nur zehn Antigentests pro Monat erstattet. Praxischefinnen und Praxischef sind zudem verpflichtet, die Tests zu dokumentieren. Außerdem müssen sie ein Testkonzept entwickeln.

Die KBV hat deswegen vom Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahme für die neuen Pflichttests gefordert. Eine Kostenübernahme für PCR-Tests ist laut Mitteilung der KBV vom Dienstag für asymptomatisches Praxispersonal derzeit ausgeschlossen. „Aufgrund der nunmehr täglichen Testpflicht müsse die Anzahl der kostenfreien Tests umgehend erhöht werden“, so die KBV. Zudem fordert sie, zu prüfen, ob die Testpflicht etwa in Arztpraxen bei Beschäftigten mit Auffrischimpfung entfallen könne.