Abiturient stirbt bei Klassenfahrt – Zusammenhang mit Corona-Impfung wird geprüft

Auf einer Studienfahrt nach Berlin ist ein 19-jähriger Schüler ums Leben gekommen. Nun ordnet die Staatsanwaltschaft die Obduktion des Abiturienten an. Der Grund: Der junge Mann könnte demnach an den Folgen einer Corona-Impfung gestorben sein.

Quelle: https://www.rtl.de/cms/abiturient-stirbt-bei-klassenfahrt-zusammenhang-mit-corona-impfung-wird-geprueft-4867418.html

Staatsanwaltschaft ordnet Obduktion an
Auf einer Studienfahrt nach Berlin ist ein 19-jähriger Schüler ums Leben gekommen. Nun ordnet die Staatsanwaltschaft die Obduktion des Abiturienten an. Der Grund: Der junge Mann könnte demnach an den Folgen einer Corona-Impfung gestorben sein.

Verdacht auf Tod an den Folgen einer Corona-Imfpung
Der Tod des 19-Jährigen ereignete sich bereits am 28. Oktober. In einer Herberge in Berlin-Mitte war er tot in seinem Bett aufgefunden worden. Zuvor hatte sich der Schüler bereits krank gefühlt.

"Der Schüler hat sich nicht wohl gefühlt und hat deswegen auch nicht die Ausflüge mitgemacht", teilte Martin Steltner, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, mit. Ihm zufolge bestehe der Verdacht, dass der Abiturient an den Folgen einer Corona-Imfpung gestorben sein könnte. Dies soll nun eine gerichtsmedizinische Untersuchung klären.

Mitschüler reisen vorzeitig aus Berlin ab
Der verstorbene Schüler sollte im Frühjahr sein Abitur an der beruflichen Schule machen. Seine Mitschüler wurden nach dem tragischen Vorfall frühzeitig nach Hause gebracht.

"Für uns war klar, dass wir die Schüler mit dem Bus zurückholen, um
die Betreuung besser gewährleisten zu können", erklärte Ottmar Frick, der stellvertretende Schulleiter.

Ergebnis der Obduktion wohl erst in "zwei bis drei Monaten"
Bis ein Ergebnis der Obduktion des Schülers vorliegt, werden laut der Staatsanwaltschaft noch mehrere Wochen vergehen. "Erfahrungsgemäß dauert dies zwei bis drei Monate", erklärte Steltner.

Bei der Obduktion muss zunächst eine toxikologische Untersuchung durchgeführt und anschließend ein schriftliches Gutachten erstellt werden.